StartGesundheitCovid-19Einreiseverordnung - Quarantäne nach dem Urlaub

Einreiseverordnung – Quarantäne nach dem Urlaub

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Symbolfoto: Pixabay

Sommerferien in NRW. Viele Menschen sind schon, oder haben ihren Urlaub in den nächsten Wochen geplant. Was bedeutet das für den Einzelnen? Muss ich in Quarantäne, wenn ich aus dem Ausland wieder nach NRW Einreise? Es gilt die neue Einreiseverordnung

Neue Einreiseverordnung des Bundes. Geimpfte sind eindeutig im Vorteil.

Eine neue Regelung zum Testen gibt es angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten.

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Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen.

Laut der neuen Coronaschutzverordnung vom 7. Juli gilt:

Risikogebiete
Keine Quarantäne für Geimpfte, Genese und negativ Getestete
Hochinzidenzgebiete
10 Tage Quarantäne, Freitesten möglich, Ausnahme für Immunisierte (geimpfte Personen)
Virusvarianten gebiete
14 Tage Quarantäne – auch für Geimpfte und Genese
„Risikofreie“ Gebiete
Testpflicht für nicht immunisierte Reisende

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