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Autoversicherung: Rundum gut versichert

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Im Falle eines Falles ist man besser gut versichert. Foto: pixabay

Zum Jahresende können die meisten Autobesitzer ihren Vertrag kündigen. Auch in diesem Herbst gilt: Wer die Gesellschaft wechselt, der kann bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung einiges sparen.

Wichtig für den Wechsel der Autoversicherung: Das Schreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer sein, rät die Verbraucherzentrale. Daneben besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beitragsrechnung erst nach diesem Termin bei Ihnen eintrudelt und der Beitrag erhöht wird.

Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage übernachtet, schon mal Sohn oder Tochter am Steuer sitzen, und es auch belohnen, wenn der Kunde nach einem Unfall die vorgegebene Werkstatt aufsucht, ist es ratsam, sich die Konditionen des Tarifs und die Bedingungen des Vertrags penibel anzuschauen.

Versicherer achten darauf, ob das Auto normalerweise in einer Garage übernachtet. Das kann sich auf die Kosten für die Autoversicherung auswirken. Foto: Pixabay

Nicht immer gibt es online die günstigsten Tarife

Vergleichsportale bieten zwar eine einfache Möglichkeit zum schnellen Produktvergleich. Aber wie ein Vermittler vor Ort erhalten auch die Online-Plattformen eine Provision für abgeschlossene Verträge. Oft nehmen die Portalanbieter nur ausgewählte Versicherungsgesellschaften und Tarife in den Vergleich auf. Einen breiten und unabhängigen Marktvergleich bekommen Sie daher nicht unbedingt. Da kann es sich lohnen, nicht nur ein Portal zu nutzen, sondern sich auch direkt beim Versicherer nach einem guten Angebot zu erkundigen – online, telefonisch oder beim Vermittler um die Ecke.

Unterschiedliche Kündigungstermine

Zunächst sollten Sie prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 31. Dezember kündigen können. Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, das Versicherungsjahr wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine Kündigung zum 31. Dezember nur möglich, wenn das Versicherungsjahr am 1. Januar begonnen hat. Hat es etwa am 1. Oktober angefangen, können Sie nur zum 30. September kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Zu welchem Zeitpunkt ein Versicherungsjahr beginnt bzw. endet, hängt von der jeweiligen Gesellschaft und dem entsprechenden Tarif ab. In den meisten Fällen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr dauert dann vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.06.) bis zum 31.12 des Jahres. Demnach empfiehlt sich mit einigen Versicherungsprodukten (Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung ) so früh wie möglich zu starten, zu einem hängt der Beitrag oft vom Einstiegsalter aber auch vom Gesundheitsstatus der zu versicherten Person.

Extreme Rückstufungen

Ratsam ist, sich die Klauseln genau anzuschauen, bevor Sie den Antrag abschließen. Sonst kann es zum Beispiel nach einem Unfall zu einer sehr teuren Überraschung kommen. Denn es gibt mittlerweile Anbieter, die wegen eines Schadens extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer teuren Belastung.

Schadenfreiheitsklasse sichern

Unbedingt sollten Sie sich von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bzw. welchen Schadenverlauf sie dem neuen Anbieter melden wird, insbesondere wenn Sie in der Vergangenheit einen Unfall hatten. Regelmäßig erhalten wir Beschwerden darüber, dass der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung genannt hat, als tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war. Die Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so nicht auf den Vertrag beim Folgeversicherer übertragen werden könne. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der aktuelle Versicherer aufgrund eines vereinbarten Rabattschutzes trotz Unfalls keine Zurückstufung vornimmt. Diese Sonderregelung gilt aber nur beim aktuellen Anbieter. Wird die Versicherung dann gewechselt, stuft Sie der neue Versicherer meist doch zurück. So wird aus der erhofften Ersparnis nachträglich eine saftige Erhöhung.

Am besten lässt man sichfür seine Autoversicherung vom Versicherer seines Vertrauens vor Ort beraten. Foto: pixabay

Drohende Vertragsstrafen

Die Versicherer winken mit einer Vielzahl an Nachlässen bei der Autoversicherung: etwa für Allein- und Wenigfahrer oder Garagenfahrzeuge. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft diese Rabattvoraussetzungen einhalten können, wenn Sie Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren. Preisnachlässe sollten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten sind. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vertraglich vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kann sich die Beitragsersparnis durch Vertragsstrafen ins Gegenteil verkehren.

Schwierigkeiten bei hochpreisigen Modellen

Kündigen sollten Sie in Einzelfällen nur, wenn Sie bei anderen Gesellschaften abgeklärt haben, ob Sie Ihr Auto dort in der Haftpflicht mit Versicherungssummen von 50 oder 100 Millionen und auch im Kaskobereich versichern können. Normalerweise ist der Wechsel kein Problem. Schwierig werden kann es aber bei hochpreisigen und ausgefallenen Modellen, vor allem beim Kaskoschutz.

Besonders hochwertige Autos können im Kaskoschutz mit anderen Konditionen bewertet werden. Foto: Pixabay

Höhere Rechnung als erwartet

Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie, den Versicherungsschutz zu verlieren. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt erkennen Sie den Betrag nicht als bindend an. Sie können danach noch eingehend prüfen und Geld zurückfordern.

Tarifwechsel bei der eigenen Autoversicherung

Wenn Sie grundsätzlich mit Ihrer Autoversicherung zufrieden sind, kann sich auch dort die Frage nach einem anderen Tarif lohnen. Manchmal verhilft ein einfacher Anruf schon zu einem günstigeren Tarif oder attraktiven Rabatten.

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