Bebauungsplan „Wohnen auf dem Beerenkamp“ liegt bis zum 30. Juni im Rathaus aus.
Vom 1. bis 30. Juni liegt der Bebauungsplan Dorsten Nr. 238 „Wohnen auf dem Beerenkamp“ (Feldmark, nördlich der Straße Auf dem Beerenkamp, westlich der Gladbecker Straße) im Rathaus öffentlich aus.
Der Plan sieht eine maßvolle Ergänzung im Bereich des Straßenzuges Auf dem Beerenkamp um zwei Baukörper mit insgesamt 15 Wohnungen vor. Die Planung trägt dazu bei, differenzierte Wohnraumangebote im Dorstener Süden vorzuhalten – in diesem Fall barrierefreie Wohnungen, die insbesondere den Bedürfnissen von älteren Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen vom 01.06. bis einschließlich 30.06.2017 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:
Übersichtsplan
Bebauungsplanvorentwurf – Gesamtplan
Plankopf, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan – verkleinert auf A4s/w, Zeichenerklärung, Textliche Festsetzungen und Hinweise
Vorentwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
Vorentwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht
Außerdem können in Zimmer 208 Fachgutachten zu Verkehrslärm und –leistungsfähigkeit sowie Immissionsschutz eingesehen werden.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-[email protected] zu senden.
Über die Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten – u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet – öffentlich zugänglich sind.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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