Kreis Recklinghausen aktualisiert Allgemeinverfügung
Kreis (pd). Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt im Kreis Recklinghausen ab sofort auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Einkaufspassagen.
Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-, KN95/N95- und OP-Masken. Im Gegensatz zu Alltagsmasken gelten für sie klar definierte Filtereigenschaften.
Die aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona verlinkt. Dort finden Bürger außerdem eine Übersicht aller geltenden Regeln.




























