Bürgermeister Tobias Stockhoff und Feuerwehrleiter Andreas Fischer begrüßen das Urteil des Amtsgerichts Dorsten gegen einen Dorstener. Dieser hatte der Rettungsdienstmitarbeiter sowohl verbal als auch physisch angegriffen.
Der Mann hatte dreimal den Rettungsdienst gerufen und jedes Mal die Einsatzkräfte verbal und körperlich attackiert. Das Gericht verurteilte den Dorstener daher zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Damit gilt der Mann als vorbestraft.
Bürgermeister Tobias Stockhoff und Andreas Fischer, der Leiter der Feuerwehr in Dorsten, begrüßten ausdrücklich das Urteil. Obwohl solche Angriffe in Dorsten immer noch relativ selten vorkommen (durchschnittlich etwa zwei schwerwiegende Fälle pro Jahr), sind sie bundesweit zur traurigen Realität geworden.
Angriff war verwerflich und strafbar
Das Strafgesetzbuch legt fest, dass Personen, die Rettungskräfte im Einsatz bei Notfällen oder Katastrophen durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt behindern, bestraft werden. Dieses Verhalten wird zudem gesellschaftlich als ethisch verwerflich angesehen. Es war auch das Ziel des Gesetzgebers, den Respekt und die Wertschätzung für Helfer zu betonen.
Solche Vorfälle werden regional erfasst, und die Stadt Dorsten verfolgt eine Null-Toleranz-Strategie. Jegliche Vorfälle werden konsequent zur Anzeige gebracht. Bürgermeister Tobias Stockhoff behält sich vor, diese Anzeigen persönlich zu unterzeichnen.
Bürgermeister Tobias Stockhoff äußerte die Hoffnung, dass solche Strafen potenzielle Täter davon abhalten werden, Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit zu behindern. „Damit schützen wir unsere Einsatzkräfte und zugleich auch die Menschen, die in diesem Moment unsere Hilfe brauchen“, so Stockhoff. „Dieses Urteil macht deutlich, dass solche Angriffe ernst genommen werden und alle Instanzen daran mitwirken, Täter auch zur Verantwortung zu ziehen.“