In Nordrhein-Westfalen nimmt die Waldbrandgefahr zu. Auch im Regierungsbezirk Münster ist die Lage wegen Trockenheit und großer Hitze angespannt. Wer im Wald unterwegs ist, sollte aufmerksam sein und wichtige Verhaltensregeln beachten.
Waldbrandgefahr in NRW: Was bei Feuer im Wald zu tun ist
Wer im Wald Feuer oder Rauch entdeckt, sollte den Wald sofort auf dem kürzesten Weg verlassen. Anschließend muss schnellstmöglich die Feuerwehr über die europaweite Notrufnummer 112 alarmiert werden.
Wichtig ist dabei eine möglichst genaue Ortsangabe. Die Feuerwehrleitstelle benötigt den Ort des Brandes oder den Namen der nächstgelegenen Ortschaft. Hilfreich sind auch Rettungspunkte, Nummerierungen an Bänken, markante Punkte oder spezielle Hinweistafeln im Wald.
Oft kann die Leitstelle zudem das Handy orten, um den Standort genauer zu bestimmen.
Genaue Angaben helfen der Feuerwehr
Neben dem Ort ist auch die Größe des Brandes wichtig. Je genauer die Angaben sind, desto besser kann die Feuerwehr den Einsatz vorbereiten.
Wer gefahrlos außerhalb des Waldes warten kann, sollte mit der Leitstelle einen Treffpunkt vereinbaren. Von dort aus können Einsatzkräfte zum Brandherd gelotst werden.
Waldbrandgefahr in NRW: So lassen sich Brände vermeiden
Waldbesucherinnen und Waldbesucher können viel dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern. Dazu gehören vor allem einfache, aber wichtige Regeln:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein gesetzliches Rauchverbot. Feuer und Grillen sind im und am Wald nicht erlaubt. Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.
Waldzufahrten und Waldwege müssen für die Feuerwehr frei bleiben. Feuerwehrfahrzeuge benötigen eine Breite von rund drei Metern sowie zusätzlichen Platz zum Rangieren.
Autos sollten nicht im hohen Gras abgestellt werden. Die Abwärme des Fahrzeugs kann ausreichen, um trockenes Gras zu entzünden.
Zigaretten dürfen nicht aus dem Fahrzeug geworfen werden. Beim Waldbesuch ist erhöhte Aufmerksamkeit wichtig. Kleine Entstehungsbrände sollten nur dann gelöscht werden, wenn dies gefahrlos möglich ist. Brandherde und Rauchfahnen müssen sofort unter 112 gemeldet werden.
Menschliches Verhalten ist häufige Ursache
Die Waldbrandgefahr in NRW hängt von mehreren Faktoren ab. Neben anhaltender Trockenheit spielen auch die Bodenbeschaffenheit und die Art des Waldes eine Rolle.
Wälder auf sandigem Boden sind stärker gefährdet als Wälder auf lehmigem Untergrund. Besonders anfällig sind reine Fichtenwälder, vor allem dann, wenn sie durch den Borkenkäfer geschädigt sind. Mischwälder gelten als weniger gefährdet.
Statistiken zeigen, dass Waldbrände häufig durch Menschen verursacht werden. Fahrlässigkeit und Vorsatz, also Brandstiftung, waren im Jahr 2025 für rund 71 Prozent der Waldbrände ursächlich.
Bei den 413 im Jahr 2025 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden gingen rund 47 Prozent auf unvorsichtiges Verhalten von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern, Camperinnen und Campern oder Kindern zurück. In 37 Prozent der Fälle waren wirtschaftliche Aktivitäten wie Landwirtschaft oder Holzernte die Ursache.
Natürliche Ursachen wie Blitzschlag spielten dagegen nur eine geringe Rolle. Sie waren für 2,5 Prozent der Waldbrände verantwortlich.
Rund 39 Hektar Wald in NRW vernichtet
Im Jahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen etwa 39 Hektar Wald durch Brände vernichtet. Das entspricht einer Fläche von rund 558 Fußballfeldern.
Laut dem offiziellen Waldzustandsbericht NRW 2025 des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stieg die betroffene Schadensfläche im Vergleich zum feuchten Vorjahr 2024 wieder an. Grund dafür war eine sehr trockene Frühjahrs- und Frühsommerwitterung.
Waldbrandgefahrenindex zeigt aktuelle Lage
Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes beschreibt das meteorologische Potenzial für Waldbrände. Er zeigt die Waldbrandgefahr in fünf Stufen an. Stufe 1 steht für eine sehr geringe Gefahr, Stufe 5 für eine sehr hohe Gefahr.
Von März bis Oktober veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst auf einer digitalen Karte den aktuellen Wert sowie eine Vorhersage für die vier Folgetage.
Die zuständigen Behörden können auf dieser Grundlage die Lage einschätzen. Das Dezernat für Bevölkerungsschutz bei der Bezirksregierung Münster tauscht sich bei erhöhter Gefahr regelmäßig mit dem Landesbetrieb Wald und Holz aus.
So können mögliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gemeinsam mit den örtlichen Behörden vorbereitet werden. Entscheidend bleibt jedoch immer die konkrete Lage vor Ort.




























