Die Landesregierung NRW zahlt einen Heizkostenzuschuss für rund 157.850 Wohngeldempfänger aus. Die Verordnung ist am 27. Juli 2022 in Kraft getreten
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf einen bundesseitigen Heizkostenzuschuss für die Empfänger von Wohngeld gedrängt: Am 17. März 2022 hat der Deutsche Bundestag die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist am 1. Juni 2022, die zugehörige Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen am 27. Juli 2022 in Kraft getreten.
Staffelung
Der zusätzliche Betrag ist nach der Personenzahl gestaffelt. Er beträgt grundsätzlich für Haushalte mit einer Person 270 Euro und mit zwei Personen 350 Euro. Für jede weitere Person kommen 70 Euro hinzu.
Dazu die Ministerin Ina Scharrenbach: „Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten erhalten alle Menschen, Wohngeldempfängerinnen und -empfänger den von Seiten des Bundes beschlossenen einmaligen Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der ‚einmalige‘ Heizkostenzuschuss durch die beispielsweise von der Bundesregierung gewollten Gasumlage nicht ausreichen wird. Jetzt kommt Geld in die linke Tasche und spätestens im Oktober wird es aus der rechten Tasche durch die Bundesregierung wieder herausgenommen“, so des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auszahlung erfolgt automatisch
Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt in Nordrhein-Westfalen automatisch. Wohngeldempfänger haben nichts zu veranlassen. Die Zahlungen sollen bis zum 20. August 2022 auf den Konten der Wohngeldempfänger eingehen.
Ende 2021 bezogen 157.850 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld. Damit bezogen 1,8 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld im einwohnergrößten Land. Bei nahezu jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste Einkommensquelle eine Rente oder eine Pension.