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8 Prozent mehr Sterbefälle im April 2020 in Deutschland

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Nach einer Statistik des Deutschen Bundesamtes lagen im April 2020 die Sterbefallzahlen 8 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre

Im April 2020 sind nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 82.246 Menschen in Deutschland gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind das 8 % (+5 942 Fälle) mehr als im Durchschnitt der vier Vorjahre.

Mehr als 80.000 Sterbefälle in einem April gab es in Deutschland zuletzt im Jahr 1977.

In der 18. Kalenderwoche (27. April bis 3. Mai 2020), also der Woche, für die im Moment die neuesten Sterbefallzahlen vorliegen, sind in Deutschland mindestens 17.312 Menschen gestorben.

Damit sind die Sterbefallzahlen im Vergleich zur Vorwoche (20. bis 26. April) um 799 Fälle gesunken, sie liegen noch etwa 2 % über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019.

Im Vergleich zu den einzelnen Jahren liegen die Sterbefallzahlen dieser Woche in einer Spannweite von 3 % über den Zahlen von 2018 und etwa 1 % über den Werten von 2017.

Monat März erhöhte Sterbefallzahlen

Die erhöhten Sterbefallzahlen zeigen sich seit der 13. Kalenderwoche (23. bis 29. März). In der 15. Kalenderwoche (6. bis 12. April) war die Abweichung mit 2.316 Fällen beziehungsweise 13 % über dem vierjährigen Durchschnitt am größten.

Die Sterbefallzahlen lagen von der 13. bis zur 18. Kalenderwoche insgesamt 7 486 Fälle über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Regional ist diese Entwicklung maßgeblich von drei Bundesländern geprägt. Die Sterbefallzahlen übertrafen in Bayern um 2 719 Fälle (+18 %), in Baden-Württemberg um 1 958 Fälle (+ 16 %) und in Nordrhein-Westfalen um 1 254 Fälle (+ 5 %) den Durchschnitt der vier Vorjahre.

Zusammenhang mit Corona-Pandemie naheliegend

Diese Befunde zu einer sogenannten Übersterblichkeit decken sich bei Betrachtung der absoluten Zahlen mit den Daten zu bestätigten COVID-19-Todesfällen, die beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden.

In den Kalenderwochen 13 bis 18 starben nach Angaben des RKI insgesamt 7.083 Personen, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren. Die zeitliche Entwicklung verlief ebenfalls annähernd parallel: Sowohl die Abweichung vom Durchschnitt bei den Gesamtzahlen als auch die Zahl der COVID-19-Todesfälle waren in der 15. Kalenderwoche (April) am größten.

Grippewelle als Einfluss Mitte April beendet

Dies bedeutet aber nicht, dass alle zusätzlich gezählten Fälle in der Sterbefallstatistik an COVID-19 gestorben sind. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Die Grippewelle als ein möglicher Einflussfaktor gilt in diesem Jahr bereits seit Mitte März als beendet. Üblicherweise beeinflussen Grippewellen bis Mitte April die Sterblichkeit.

Ausmaß der Übersterblichkeit in Deutschland vergleichsweise gering

Im europäischen Vergleich ist das Ausmaß der sogenannten Übersterblichkeit in Deutschland vergleichsweise gering.

Das Statistische Amt Frankreichs beispielsweise weist für den Zeitraum vom 1. März bis zum 20. April gegenüber 2019 eine um 27 % erhöhte Sterblichkeit aus.

Das nationale Statistische Amt Italiens (Istat) berichtet sogar von einer um 49 % erhöhten Sterbefallzahl für den März 2020 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019.

Die nationalen Statistischen Ämter Belgiens, Großbritanniens, der Niederlande, Österreichs, Portugals, Schwedens, der Schweiz und Spaniens stellen ebenso erhöhte Sterbefallzahlen fest.

Sterblichkeitsrate nimmt ab

In vielen Ländern wurde der bisherige Höchststand bereits überschritten und das Ausmaß der Übersterblichkeit nimmt wie in Deutschland wieder ab. Keine auffälligen Veränderungen zu den Vorjahren wurden bislang in Norwegen und Tschechien beobachtet.

Die Angaben der hier genannten Staaten beruhen auf den jeweiligen nationalen Methoden und zeitlichen Abgrenzungen der Daten. Zum Teil beziehen sie sich auf das Meldedatum und nicht auf den tatsächlichen Todestag. Auch die Anteile fehlender Meldungen sind unterschiedlich und hängen stark von der Nähe zum aktuellen Datum ab.

Methodische Hinweise zu den Angaben für Deutschland:

Eine Übersterblichkeit nach der hier verwendeten Definition liegt dann vor, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahresverlauf mehr Menschen sterben, als nach den Fallzahlen vergangener Jahre (hier im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019) zu erwarten gewesen wäre.

Die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung in Bezug auf das gesamte Kalenderjahr 2020 lassen sich auf Basis der gegenwärtigen Datenlage noch nicht abschätzen.

Für eine abschließende Einordnung der Übersterblichkeit muss der gesamte Jahresverlauf betrachtet werden. Zudem müssen die Sterbefälle ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt werden, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung adäquat miteinzubeziehen.

Eigene Auswertungen zum Jahresverlauf der Sterbefallzahlen sind auf Basis der Sonderauswertung „Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2020“ möglich.

Für die Jahre 2019 und 2020 werden erste vorläufige Daten dargestellt. Ein Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 beinhaltet folglich sowohl endgültige als auch vorläufige Daten. Bei den vorläufigen Daten handelt es sich um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten.

Verzug durch Meldeverhalten

Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Durch die verzögerten Meldungen werden sich die vorliegenden Ergebnisse für das Jahr 2020 noch leicht erhöhen.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle im Lagebericht des RKI ebenfalls nach Sterbetag veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamt-Sterbefallzahlen möglich. Das RKI berücksichtigt bei dieser Zählung ausschließlich Fälle, bei denen Alter, Geschlecht und Sterbedatum bekannt sind.

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