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Gaskunden können Entlastung online berechnen

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Gaskunden können sich auf eine Entlastung freuen. Foto: pixabay

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie sich der Entlastungsbetrag für Gaskunden für Dezember 2022 berechnen lässt.

Bei Haushalten mit Gasheizung übernimmt der Staat für Dezember 2022 die monatliche Zahlung. Dies gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. „Die Entlastung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber nochmal genau nachgerechnet“, erklärt Ruth Pettenpohl, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Dorsten. „Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird.“ Dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW weitere Tipps, was Gaskunden in privaten Haushalten jetzt zusätzlich zur Dezember-Entlastung bei Gas wissen sollten.

Ruth Pettenpohl, Leiterin der Verbraucherzentrale in Dorsten. Foto: VBZ

Was müssen Verbraucher bei der Nutzung des interaktiven Online-Rechners beachten?

Möchten Gaskunden wissen, wie ihre persönliche Dezember-Entlastung beim Gasabschlag ausfällt, müssen sie nur ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Falls Mieter die aktuellen Bruttopreis nicht wissen, können sie diesen bei ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin in Erfahrung bringen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich bekommt man den anteiligen Grundpreis für Dezember erstattet.

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Worauf sollten Verbraucher bei der Dezember-Entlastung noch achten?

Erfolgt die monatliche Zahlung des Gasabschlags per Einzugsermächtigung, bucht der Energieversorger den Betrag nicht ab oder überweist den gleichen Beitrag. Verbraucher sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben. Ist der Energieversorger nicht tätig geworden, ist dieser schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Verbraucher, die per Dauerauftrag oder per monatlicher Überweisung ihren Gasabschlag zahlen, müssen die Zahlung für Dezember nicht vornehmen. Wenn Sie dennoch überweisen, bekommen sie die Entlastung mit der Jahresrechnung im kommenden Jahr gutgeschrieben. Mieter ohne eigenen Gasliefervertrag erhalten die Entlastung in der Regel erst mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. In Ausnahmefällen kann aber auch schon eine Entlastung im Dezember erfolgen.

Warum wird die aktuelle Dezember-Entlastung bei Gas in bestimmten Fällen nicht dem rechnerisch korrekten Abschlag entsprechen?

Die Übernahme des diesjährigen Dezemberabschlags ist eine kurzfristige staatliche Maßnahme in der Energiekrise. Die Berechnung des korrekten Entlastungsbetrags erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, so dass Energieversorger erst mit der nächsten Jahresrechnung den genauen Entlastungsbeitrag für den Dezember 2022 ermitteln. Ist der aktuelle Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung ist geringer, müssen Verbraucher eventuell nachzahlen. Ist der derzeitige Monatsabschlag für Gas zu niedrig angesetzt, wird der Anbieter bei der nächsten Jahresrechnung entsprechend ein Guthaben auszahlen.

Den Online-Rechner und weitere Informationen findet man hier:

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