Im „Musikerviertel“ der Feldmark kam es am späten Samstag (4. Februar) zu einer Unfallflucht. Die Polizei sucht nach einem weißen Auto.
Zu der Unfallflucht nach Kollision mit drei Autos kam es gegen 23.20 Uhr. Zur Unfallzeit befuhr ein noch unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Pkw die Franz-Liszt-Str. in Richtung Händelstraße. Unmittelbar nach der Kreuzung Hindemithstraße kam das Fahrzeug aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte hier mit drei geparkten Fahrzeugen. Der Unfallverursacher entfernte sich pflichtwidrig von der Unfallstelle. Es entstand ein Sachschaden von rund 7000 Euro.
Nach ersten Ermittlungen könnte es sich bei dem flüchtigen Fahrzeug um einen weißen Pkw Tesla handeln. Die Polizei Recklinghausen bittet Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang, zu Fahrenden bzw. zum Verbleib des Unfallfahrzeugs machen können, sich unter der Rufnummer 02361 – 55-0 zu melden.
Verursachern drohen hohe Strafen
Je nach Schadenshöhe drohen nach Unfallfluchten neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten.
Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro bei zusätzlich festgestelltem Alkoholeinfluss vom Verursacher zurück“, erklärt der ADAC.
Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird.
Übrigens kann man auch als Fußgänger oder Radfahrer Unfallflucht begehen, denn die Art der Fortbewegung spielt für den Straftatbestand keine Rolle. Daher sollte man im Schadensfall immer auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren.




























