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Energiekrise beschäftigt die Verbraucherzentrale Dorsten

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Sonja Lichtenberg und Ruth Pettenpohlvon der Verbraucherzentrale Dorsten. Foto: Alexander Fichtner

Diese Woche stellte die Verbraucherzentrale Dorsten ihren Jahresbericht für 2022 vor. Besonders ein Fall steht exemplarisch für die Energiekrise.

Viel gab es für die Verbraucherzentrale in Dorsten (VBZ) auch im Jahr 2022 zu schlichten. Ruth Pettenpohl und Sonja Lichtenberg haben mit ihrem Team mit 2995 Verbraucheranliegen eine Steigerung von etwa 30 Prozent schultern müssen (zum Vergleich: Bericht 2021)

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Bei den Rechtsberatungen und -vertretungen kam es sogar zu einer Verdoppelung der Zahlen. 1136 Beratungen und Vertretungen hat die Verbraucherzentrale in Dorsten im vorigen Jahr absolviert.

Top-Thema Energie: Ein Beispiel aus Barkenberg

Was für Anfragen die VBZ derzeit auf Trab halten, kann man anhand eines konkreten Beispiel erkennen. Die beiden Verbraucherschützerinnen berichten von einem Fall aus Wulfen-Barkenberg. Wie vielen Bürgern mit gesteigerten Energiekosten erging es hier auch einer Frau, die die VBZ um Hilfe gebeten hatte. Im Oktober 2022 teilte ihr der Versorger eine Erhöhung der Strompreise mit. Dabei kam es zu einer drastischen Steigerung der KW-Stunden. Die Frau nutzte nach Aufklärung der Verbraucherzentrale ihr Sonderkündigungsrecht. Ärgerlich: Weder auf ihr Einschreiben noch auf die E-Mail gab es eine Antwort. „Man erreichte keinen“, ärgerte sich die Barkenbergerin.

Im November kam dann eine erneute Preiserhöhung, die ab dem Januar 2023 greifen sollte. Noch immer gab es keine Kündigungsbestätigung. „Ich habe erneut Kontakt gesucht, aber wieder keinen erreicht“, habe die Wulfenerin schon fast resigniert erzählt. Sie kündigte erneut und erhielt endlich eine Bestätigung, dass ab März 2023 der Vertrag aufgekündet sei.

Ruth Pettenpohl bei der Beratung zu Energiefragen. Foto: Alexander Fichtner

Im Mai kam dann der Schock. „Die Wulfenerin erhielt die Gesamtrechnung in Höhe von 9000 Euro. Nach den Abschlagszahlungen blieben an die 7000 Euro zu begleichen“, erzählt Ruth Pettenpohl von der Verbraucherzentrale. Die Expertin rechnete nach und kam zu einem Guthaben von etwa 1000 Euro. „Da der Vertrag aber zum November 2022 gekündigt war, müsste der Strom eigentlich vom Grundversorger abgerechnet werden“, so Pettenpohl.

Da im Anschreiben aber auch nicht auf das Sonderkündigungsgesetz hingewiesen wurde, sei die Preiserhöhung nicht gesetzeskonform. „Sollte sich keine Lösung finden, ist der nächste Schritt der Gang zur Schlichtungsstelle Energie“, erklärt Ruth Pettenpohl. Hoffentlich lasse sich der Fall der Barkenbergerin so endlich zu einem guten Abschluss führen. Genug zu tun bleibt den Verbraucherschützerinnen aber dennoch: Ein Ausblick auf das laufende Jahr zeigt eine Fall-Menge wie im Kalenderjahr zuvor.

Aufklärungsarbeit der Verbraucherzentrale für Schulen

Die Verbraucherzentrale Dorsten hat sich für das laufende Jahr ein besonderes Ziel gesetzt. So möchte sie verstärkte Aufklärung in Schulen zur Problematik Geld und Recht betreiben. In Zusammenarbeit mit Schulen haben die Mitarbeiterinnen bereits zu verschiedenen Themen Workshops gehalten.

Themen der Workshops können der Umgang mit Geld sein, aber auch andere relevante Angelegenheiten wie Datenschutz und Privatsphäre im Netz. Dieses Angebot soll durchgehend weitergeführt werden. Interessierte Schulen finden Informationen unter folgenden Link: (Verbraucherzentrale-Bildung)

Ratsuchende finden die Verbraucherzentrale Dorsten unter www.verbraucherzentrale.nrw/dorsten. Kontakt ist auch möglich unter [email protected] oder per Telefon unter 02362 7875201.

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