Im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Essen geführten Strafverfahrens sind heute Durchsuchungsbeschlüsse gegen Polizeibeamte in mehreren Behörden vollstreckt worden.
Davon betroffen sind auch drei Angehörige des Polizeipräsidiums Recklinghausen. Sie stehen im Verdacht, u.a. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Chats verbreitet zu haben. Bei zwei dieser Beamten besteht zudem der Anfangsverdacht, dass sie im Besitz eines Videos sind, das in den Bereich der Kinderpornografie fällt. Darüber hinaus wurden diskriminierende und menschenverachtende Inhalte in den Chats verbreitet.
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen: „Die Vorwürfe haben mich schockiert. Im Strafrecht gilt auch hier zunächst die Unschuldsvermutung. Trotzdem sind die Vorwürfe so gravierend, dass ich den drei Beamten nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls sofort das Führen der Dienstgeschäfte verboten habe“.
Alle Beamte noch in der Probezeit
Nach bisherigen Erkenntnissen beziehen sich die Vorwürfe auf einen tatrelevanten Zeitraum, in dem sich die betroffenen Beamten im Rahmen ihres dualen Bachelorstudiums in der polizeilichen Ausbildung befanden. Alle Beamte befinden sich noch in der Probezeit.
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen betont: „An den Polizeiberuf werden hohe Anforderungen gestellt. Eine Grundvoraussetzung ist dabei das Eintreten für unsere Verfassung, für unsere Grundrechte. Das gilt für alle Polizistinnen und Polizisten, auch für die, die sich noch in der Ausbildung befinden. Rechtsextremistisches, diskriminierendes oder menschenverachtendes Gedankengut hat nichts bei der Polizei zu suchen“.
Zum Thema: Gerichtsurteil Verwaltungsgericht Düsseldorf
Am 25. Juli erging ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das die Ablehnung der Übernahme eines Kommissaranwärters in den Polizeivollzugsdienst durch das Polizeipräsidium Düsseldorf bestätigte.Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf mitteilte, hatte der Anwärter während seines Vorbereitungsdienstes ausländerfeindliche und das NS-Unrechtsregime verharmlose Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet. Das Gericht entschied, dass diese Handlungen seine charakterliche Eignung für den Polizeidienst in Frage stellen.
Der besagte Polizeibeamte wurde 2019 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen und war als Kommissaranwärter beim Polizeipräsidium Düsseldorf tätig. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen eine andere Person wurde eine Chatgruppe entdeckt, an der auch der Kläger beteiligt war.Bild mit Bezug zu Adolf Hitler
In dieser WhatsApp-Gruppe hatte er im Februar 2020 zwei Bilder weitergeleitet, die Ausländer herabwürdigten und Anspielungen auf Adolf Hitler enthielten. Darüber hinaus übermittelte er außerhalb der Chatgruppe ein weiteres Bild mit Bezug zu Adolf Hitler an einen Dritten.Übernahme in den Beamtendienst abgelehnt
Das Polizeipräsidium Düsseldorf lehnte daraufhin die Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis auf Probe ab, nachdem sein Beamtenverhältnis auf Widerruf endete. Daraufhin reichte der Kläger im August 2022 eine Klage ein, die jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde.Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Begründung, dass von Polizeibeamten erwartet wird, dass ihr Verhalten innerhalb als auch außerhalb des Dienstes sowohl der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert.
Fremdenfeindliche Äußerungen
Das Verhalten des Klägers, das zur Verharmlosung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes beigetragen und fremdenfeindliche Äußerungen erworben hat, wurde als tiefgreifende Charakterschwäche betrachtet, die nicht mit den Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst vereinbar ist. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat daher zu Recht die charakteristische Eignung des Klägers für den Polizeidienst in Frage gestellt und die Übernahme abgelehnt.




























