StartDorstenPolitikCannabislegalisierung in Deutschland: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Cannabislegalisierung in Deutschland: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Grafik: Heimatmedien GmbH

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Das Bundeskabinett hat einen wichtigen Schritt in Richtung der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland gemacht, indem es den Gesetzentwurf zur Legalisierung beschlossen hat.

Das Wichtigste Im überblick

  • Cannabis wird aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Besitz und Konsum straffrei.
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm täglich und maximal 50 Gramm monatlich besitzen, während 18- bis 21-Jährige bis zu 50 Gramm monatlich mit einem maximalen Wirkstoffgehalt von 10mg erhalten dürfen.
  • Cannabis wird über spezielle Cannabis-Clubs abgegeben, die bestimmten Regeln unterliegen, einschließlich eines Werbeverbots.
  • Der Anbau im Verein wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert, es gibt also keinen Verkauf im herkömmlichen Sinne.
  • Bis zu drei „weibliche blühende Pflanzen“ dürfen privat angebaut werden, jedoch geschützt vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen.
  • In der Nähe von Schulen oder Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist das Kiffen verboten.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus von bis zu 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister entfernt werden, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.
  • Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren eingestellt, die nach dem neuen Recht nicht mehr gerechtfertigt sind.
  • Die Bundesregierung plant eine Kampagne, um junge Menschen auf die Risiken des Cannabiskonsums hinzuweisen.

Straffreiheit und Cannabis-Clubs

Laut Gesetzentwurf wird der Kauf und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Konsumenten können es über sogenannte „Cannabis-Clubs“ beziehen, für die es eine Reihe von Auflagen gibt. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen wird dann erlaubt sein.

Änderungen im Betäubungsmittelgesetz

Cannabis wird außerdem aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet ist.

Regelungen für Cannabis-Clubs

Cannabis-Clubs in Deutschland: Schlüsselakteure in der geplanten Legalisierung. Foto: Heimatmedien GmbH

Die Clubs sollen wie Genossenschaften organisiert werden, brauchen eine Genehmigung und dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen in den Clubs maximal 30 Gramm pro Monat bekommen mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent.

Sicherheits- und Gesundheitsauflagen

Die Pflanzen sollen dort „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut werden und über einen Mitgliedsbeitrag finanziert werden. Die Gewächshäuser müssen vor Einbrüchen geschützt werden und einen Sichtschutz haben. Cannabis-Clubs, auch „Anbauvereinigungen“ genannt, dürfen keine Werbung und kein Sponsoring betreiben.

Außerdem darf dort nicht gekifft werden, nur in einem Abstand von 200 Metern. Das gilt auch für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten. Außerdem soll jeder Verein ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

Hintergrund

Dieser Schritt des Bundeskabinetts folgt auf die Pläne des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), die er im April 2023 vorgestellt hat. Diese Pläne umfassten die kontrollierte Abgabe durch Vereine und den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Generell sollte der Besitz von bis zu 25 Gramm für den persönlichen Gebrauch und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei sein.

Zukunftsaussichten

Lauterbach stellte ein „Zwei-Säulen-Modell“ vor, das aus nicht-gewinnorientierten Vereinen für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und regional begrenzten „Modellprojekten mit kommerziellen Lieferketten“ besteht. Die Bundesregierung plant, Cannabis im Jahr 2023 teilweise zu legalisieren, und der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Der Artikel ist ein Update zum Artikel: Der aktuelle Stand der Cannabislegalisierung in Deutschland (dorsten-online.de)

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