StartAllgemeinOrdnungsdienst: Schwerpunktstreife bis 24. Dezember

Ordnungsdienst: Schwerpunktstreife bis 24. Dezember

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KOD-Streifengänge finden in der kommenden Woche in der Feldmark und in Lembeck statt. Kontrolliert werden Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche, 18. bis 24. Dezember 2023, verstärkt in der Feldmark und in Lembeck unterwegs sein. Dabei werden die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes unter anderem das Dauerärgernis Hundekot, Verstöße im Ruhenden Verkehr (etwa Falschparken) oder illegale Müllentsorgungen in den Blick nehmen und wird auch Feststellungen für andere Fachbereiche an die zuständigen Kollegen weiterleiten.

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Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. An zwei Tagen in der Woche werden zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den zwei genannten Stadtteilen durchgeführt.

Kontrolliert werden beim Thema „Hundekot“ u. a.

  • die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen (25 Euro Bußgeld im Regelfall)
  • das Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen (40 bis 90 Euro)
  • Liegenlassen von Hundekot (100 Euro Grünanlage, 125 Euro Gehweg, 300 Euro Spielplatz)

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden.

Wichtige Informationen zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD):

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Erreichbar ist der KOD in diesem Zeitraum am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 02362 66-3760. Natürlich finden auch Kontroll- und Streifengänge außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer!

Bitte rufen Sie bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 an.

Wenn es darum geht, Straftaten (wie z.B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fälle, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen) strafrechtlich zu verfolgen, zu verhindern und aufzuklären, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

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