„Das Preisniveau des örtlichen Immobilienmarktes zeigt sich im ersten Halbjahr 2024 weitgehend stabil,“ berichtet Dörthe Schmidt, Vorsitzende des gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl.
Im Gegensatz zum überregionalen Deutschland-Vergleich befinden sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser immer noch auf dem gleichen Niveau wie 2023. Lediglich Eigentumswohnungen wurden im Mittel rund 3 % günstiger gehandelt.

Die Anzahl der registrierten Kauffälle bebauter wie unbebauter Grundstücke ist im Halbjahresvergleich zum Vorjahr insgesamt wieder um rund 14 % gestiegen. Allerdings zeigen sich deutliche Unterschiede in den drei Städten. In Dorsten wurden im ersten Halbjahr erneut 10 % weniger Immobilien gehandelt als vor einem Jahr, in Marl dagegen 4 % mehr. In Gladbeck stieg die Anzahl der Kaufverträge sogar um 20 %. Die Geldumsätze sanken im gleichen Zeitraum in Dorsten um 30 %, in Marl um 15 % und in Gladbeck stieg der Geldumsatz um 31 %. Trotz der positiven Entwicklung in Gladbeck bedeutet das für das Einzugsgebiet des Gutachterausschusses insgesamt einen Umsatzrückgang von 20 Millionen Euro.

Stabilisierung der Preise nach schwieriger Phase
Diese Stabilisierung der Preise folgt auf eine schwierige Phase im Frühjahr, als es einen deutlichen Einbruch auf dem Wohnimmobilienmarkt in Dorsten gab. So brachen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fast 10 % ein. Dörthe Schmidt führte dies auf die gestiegenen Bauzinsen und die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit zurück. „Viele potenzielle Käufer zögern derzeit, größere Investitionen zu tätigen“, sagte sie damals.
Der Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Dorsten, Gladbeck und Marl ist ein neutrales Kollegialgremium. Es besteht dabei aus ehrenamtlichen Sachverständigen, die die Bezirksregierung in den Ausschuss bestellt. Die zentrale Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung. Dazu kommen die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Zudem fällt die Erstellung von Verkehrswertgutachten für gerichtliche und private Zwecke in seine Zuständigkeit.
Amtliche Richtwerte und ein Grundstücksmarktbericht kann man auf www.boris.nrw.de einsehen. Weitere Informationen sind zudem auf www.dorsten.de/gutachterausschuss verfügbar.




























