StartNRWSchule 2025: Land fördert Inklusion und G9-Rückkehr mit 227 Millionen Euro

Schule 2025: Land fördert Inklusion und G9-Rückkehr mit 227 Millionen Euro

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Ministerin Feller: Das Land bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen. Landeskabinett gibt grünes Licht für finanzielle Unterstützung bei Inklusion und Rückkehr zu G9. Für 2025 sind rund 227 Millionen Euro vorgesehen.

Laut Ministerium für Schule und Bildung NRW sollen die Kommunen weiterhin bei der Umsetzung der Inklusion sowie der Rückkehr der Gymnasien zu G9 unterstützen werden.

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Unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags stehen im Jahr 2025 rund 227 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 38,6 Millionen Euro für die Umstellung auf G9 vorgesehen, wobei die Ausgleichszahlungen auf insgesamt 150 Millionen Euro steigen. Zusätzlich werden 77 Millionen Euro für Maßnahmen zur Inklusion bereitgestellt. Das Landeskabinett hat dazu die notwendigen rechtlichen Anpassungen beschlossen.

Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Land ist und bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen.“ Gemeinsam mit den Schulträgern schaffen wir die Voraussetzungen für eine gute und faire Bildung.“

Inklusionspauschale und Belastungsausgleich

Basierend auf dem Inklusionsfördergesetz stellt das Land auch 2025 eine Inklusionspauschale von 67 Millionen Euro zur Verfügung, um das Gemeinsame Lernen an Schulen zu fördern. Dies schließt die Finanzierung von zusätzlichem nicht-lehrenden Personal ein. Darüber hinaus wird, wie im Jahr 2024, ein Belastungsausgleich in Höhe von zehn Millionen Euro gewährt. Diese sollen durch Inklusion entstehenden Mehrausgaben der Schulträger kompensieren, etwa für zusätzlichen Raumbedarf, Barrierefreiheit, Schülerbeförderung sowie Lehr- und Lernmittel.

Das Schulministerium überprüft in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Höhe von Inklusionspauschale und Belastungsausgleich, um eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen.

Belastungsausgleich für G9

Die Rückkehr der Gymnasien zu G9, eingeleitet durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz von 2018, verursacht für die Schulträger zusätzliche Kosten, da eine zusätzliche Jahrgangsstufe eingerichtet werden muss. Bereits seit dem Schuljahr 2019/20 laufen die Umstellungen für die Klassen 5 und 6. Das Belastungsausgleichsgesetz garantiert den Schulträgern finanzielle Unterstützung für einmalige Investitionen, etwa zur Schaffung von Schulräumen, sowie für jährlich anfallende Kosten wie Schülerfahrten und Lernmittel.

Im Jahr 2025 sollen die ausländischen Ausgleichszahlungen für diese Kosten um 38,6 Millionen Euro auf insgesamt 150 Millionen Euro steigen. Ministerin Feller betonte: „Die Landesregierung hält ihre finanziellen Zusagen ein, auch in schwierigen Zeiten.“ Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder.“

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