Drei neue Asylkammern an den Verwaltungsgerichten in Köln, Gelsenkirchen und Minden haben zum 1. Januar 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Die Spezialisierung auf bestimmte Herkunftsstaaten und zusätzliches Personal sollen die Bearbeitung von Asylverfahren beschleunigen. Erste Erfolge zeigen sich: Die Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren sank 2024 auf durchschnittlich 14,9 Monate.
Am Dienstag, 18. Februar 2025, hat das Ministerium der Justiz das Kabinett in Nordrhein-Westfalen über den Start von drei neuen Asylkammern an den Verwaltungsgerichten in Köln, Gelsenkirchen und Minden informiert.
Neue Asylkammern setzen Beschluss aus dem Sicherheitspaket um
Die Justizbehörde setze mit der Einrichtung der Asylkammern einen Beschluss aus dem Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration, Prävention“ um, das nach dem Terroranschlag von Solingen beschlossen wurde. Insgesamt entstanden an den drei Standorten neun Planstellen für Richterinnen und Richter sowie sechs Stellen für Servicekräfte. Diese Teams konzentrieren sich ausschließlich auf die Bearbeitung neu eingehender Asylverfahren.
Spezialisierung auf Herkunftsstaaten
Nach der Zuweisung der Stellen richteten die Gerichtspräsidien in Köln, Gelsenkirchen und Minden gesonderte Spruchkörper für Asylverfahren ein. Diese Spezialeinheiten bearbeiten seit dem 1. Januar 2025 alle neu eingehenden Asylverfahren aus bestimmten Herkunftsstaaten:
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Albanien und Serbien
- Verwaltungsgericht Köln: Algerien und Marokko
- Verwaltungsgericht Minden: Angola und Pakistan; Irak (verlängerte Zuständigkeit um sechs Monate)
Sechs Asylkammern in Nordrhein-Westfalen im Einsatz
Mit den drei neuen Kammern steigt die Zahl der reinen Asylkammern in Nordrhein-Westfalen auf insgesamt sechs. Diese verteilen sich auf die Verwaltungsgerichte in:
- Düsseldorf
- Minden
- Gelsenkirchen
- Münster
- Köln (zwei Asylkammern)
Minister Limbach betont Vorteile der Spezialisierung
Justizminister Dr. Benjamin Limbach hebt die Vorteile der neuen Asylkammern hervor: „Wir haben unsere Verwaltungsgerichte gezielt mit Personal verstärkt, um Asylverfahren effizienter zu bearbeiten. Richterinnen und Richter erwerben durch die Spezialisierung fundiertes Wissen über die Verhältnisse in bestimmten Herkunftsstaaten. Diese Expertise verkürzt die Dauer der Verfahren und schafft zügig Rechtssicherheit für die Betroffenen und den Staat.“
Verkürzte Verfahrensdauer als erster Erfolg
Die Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf bestimmte Herkunftsstaaten zeigt bereits Wirkung. Das Ministerium der Justiz und die Verwaltungsgerichtsbarkeit hatten diese Neuausrichtung im August 2024 eingeleitet. Erste Ergebnisse belegen, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Hauptsacheverfahren im Jahr 2024 auf 14,9 Monate gesunken ist. Im vierten Quartal 2024 lag die Bearbeitungsdauer nur noch bei 12,7 Monaten.

Neue Zuständigkeitsverordnung stärkt Spezialisierung
Nordrhein-Westfalen setzte zum 1. August 2024 die Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz in Kraft. Diese ermöglicht den Gerichten erstmals eine Spezialisierung auf bestimmte Herkunftsstaaten. Seitdem ist jedes der sieben Verwaltungsgerichte für ein sinnvoll gebündeltes Cluster von Herkunftsstaaten zuständig. Die Cluster wurden nach geografischen Regionen gebildet.
Trennung von Neuverfahren und Altbestand
Mit dem Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration, Prävention“ baut die Justizbehörde die Zentralisierung asylrechtlicher Zuständigkeiten aus und verstärkt die Verwaltungsgerichtsbarkeit personell. Zudem erproben die Gerichte die Trennung von Neuverfahren und Altbestand. Die neuen Asylkammern arbeiten als spezialisierte Spruchkörper ausschließlich am Asylrecht. Diese Fokussierung kann den Abbau anhängiger Verfahren beschleunigen und gleichzeitig die gemischt zuständigen Kammern entlasten.




























