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Kein Bußgeld nach US-Car-Treffen am Karfreitag

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Eine dem Gesetz nach unzulässige Veranstaltung hat an dem „stillen“ Feiertag nicht stattgefunden

Nach dem US-Car-Treffen am Karfreitag auf dem Zechengelände Fürst Leopold wird die Stadt kein Bußgeld verhängen.

Die Organisatoren selbst hatten nach dem Hinweis auf die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes NRW die Veranstaltung mit dem gesamten Rahmenprogramm abgesagt. Danach hatte es zwar noch ein Treffen von Autofreunden gegeben, aber eben keine im Sinne des Gesetzes unzulässige Veranstaltung. Die Veranstalter hätten weiter selbst eingeräumt, dass die Veranstaltung mit Rahmenprogramm am Karfreitag so nicht erlaubt gewesen sei.

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Erster Beigeordneter Lars Ehm: „Dass sich Menschen auch an Feiertagen treffen, können und wollen wir gar nicht verbieten. Aber nach dem Landesgesetz dürfen am Karfreitag keine Veranstaltungen stattfinden mit unterhaltendem Charakter, mit Musik und Würstchenverkauf. Der Karfreitag steht hier als ,stiller‘ Feiertag sogar unter einem besonderem Schutz dieses Gesetzes. Wir sind Herrn Schuster als Veranstalter dankbar, dass er sehr kooperativ, schnell und mit Augenmaß auf die Situation und auch in den folgenden Diskussionen reagiert hat. Dass die Veranstaltung auf den 1. Mai verlegt wurde, ist sicherlich eine gute Lösung.“

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