Wald und Holz NRW warnt eindringlich davor, Gartenabfälle im Wald zu entsorgen. Rasenschnitt, Laub oder Blumenerde stören das ökologische Gleichgewicht, fördern die Ausbreitung fremder Pflanzenarten und gefährden sogar ganze Bäume.
Zudem ist die Entsorgung im Wald verboten und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Warum Grünabfall dem Wald schadet
Viele Gartenbesitzer unterschätzen die Wirkung von Grünabfällen. „Mit dem Grünabfall werden Zierpflanzen wie Indisches Springkraut, Kirschlorbeer oder Bambus in den Wald getragen. Dort können sie sich ausbreiten und verdrängen heimische Arten. Das verändert den Nährstoffhaushalt, die Bodenchemie und damit den gesamten Waldlebensraum“, erklärt Waldnaturschutzexperte Klaus Striepen von Wald und Holz NRW.

Auch der Waldboden leidet. Er lebt von Mikroorganismen, Wurzeln und unzähligen Bodentieren, die für einen ständigen Austausch von Luft sorgen. Werden sie mit Abfällen überschüttet, erstickt dieser Prozess. Die Folge: Organismen sterben, Wurzeln verfaulen und ganze Bäume können geschädigt werden.

Klare Regeln und hohe Strafen
Das Abladen von Abfällen im Wald ist gesetzlich verboten. In Nordrhein-Westfalen können bei dieser Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Waldbesitzerinnen, Försterinnen und Förster werden durch die illegale Entsorgung zusätzlich belastet, da Pflege- und Schutzmaßnahmen erschwert werden.
Richtige Entsorgung von Gartenabfällen
Grünschnitt lässt sich sinnvoll im eigenen Garten nutzen. Rasenschnitt eignet sich als Mulchschicht für Beete, andere Abfälle können kompostiert werden. Kleinere Mengen gehören in die Biotonne, größere Mengen zu den Sammelstellen der kommunalen Abfallentsorgung. So bleibt der Wald sauber und gesund.




























