Raumverträglichkeitsprüfung für Wasserstoffleitung zwischen Emsbüren und Dorsten startet
Münster. Für den geplanten Neubau einer Wasserstoffleitung von Emsbüren in Niedersachsen bis nach Dorsten im Kreis Recklinghausen beginnt am 8. September 2025 die Raumverträglichkeitsprüfung. Das Projekt wird von der Thyssengas H2 GmbH und der Open Grid Europe GmbH geplant. Bürgerinnen und Bürger sowie beteiligte öffentliche Stellen können bis zum 10. Oktober 2025 Stellungnahmen abgeben.
Teil des bundesweiten Wasserstoff-Kernnetzes
Die Leitung Emsbüren-Dorsten ist Teil des Wasserstoff-Kernnetzes, das im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Über dieses Netz sollen künftig große Erzeugungs- und Verbrauchsstandorte für Wasserstoff miteinander verbunden werden.
Die geplante Leitung transportiert Wasserstoffmengen vom Importhafen Wilhelmshaven sowie vom Grenzübergangspunkt Oude Statenzijl in den Niederlanden bis ins Ruhrgebiet.

Anbindung an den Nordsee-Ruhr-Link
Vorgesehen ist eine Anbindung an den geplanten Nordsee-Ruhr-Link. Der Verlauf führt von Emsbüren in südlicher Richtung bis zum Zielpunkt in Dorsten, wo die Leitung an das geplante Projekt Dorsten-Hamborn („DoHa“) angeschlossen werden soll. Entlang der Strecke sind zudem Kopplungen mit weiteren bestehenden und geplanten Leitungen vorgesehen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 100 Kilometer.
Zuständigkeiten und Verfahren
Für das nordrhein-westfälische Teilstück prüfen die Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierung Münster sowie des Regionalverbands Ruhr (RVR) das Vorhaben auf Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Münster übernimmt die Federführung.
Im ersten Schritt wird eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei werden die Auswirkungen des Projekts auf Raumordnung und Umwelt untersucht. Das Ergebnis ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung für den raumverträglichsten Korridor.
Im Anschluss folgt das Zulassungsverfahren für den Bau der Wasserstoffleitung.
Einsicht und Stellungnahmen
Die Verfahrensunterlagen sind vom 8. September bis 10. Oktober 2025 online abrufbar:
Stellungnahmen können innerhalb der Frist per E-Mail an [email protected] gesendet oder persönlich bei den auslegenden Regionalplanungsbehörden abgegeben werden.




























