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Fünfmal polizeilich in Erscheinung getreten – Tatgeschehen Münster

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Polizei und Staatsanwaltschaft geben weitere Ermittlungsergebnisse zum Tatgeschehen in Münster bekannt

Der 48-Jährige war nach aktuellen Erkenntnissen zuvor fünfmal polizeilich in Erscheinung getreten. Sämtliche Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Münster (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und des Polizeipräsidiums Münster

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter mit Hochdruck, um die Hintergründe der schrecklichen Tat von Münster gestern Nachmittag zu klären. 

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Keinerlei Hinweise auf eine politische Motivationslage

Mittlerweile steht fest, dass der 48-jährige Täter aus Münster über zwei weitere Wohnadressen in Dresden und Pirna verfügte. Die Wohnungen wurden von der Polizei durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen in Münster und die Auswertung der Ergebnisse dauern noch an. In der Wohnung in Münster fanden die Ermittler am heutigen Tag mehrere Gasflaschen sowie Kanister mit Bioethanol und Benzin. Zu welchem Zweck der Täter die Stoffe in seiner Wohnung aufbewahrt hat, ist Gegenstand der Ermittlungen. „Bislang haben sich weiterhin keinerlei Hinweise auf eine politische Motivationslage des Täters sowie mögliche Mittäter ergeben“, sagte Polizeipräsident Hajo Kuhlisch heute in Münster. „Wir haben aber Hinweise darauf, dass die Ursachen für die Ausführung der Tat in seiner Persönlichkeit begründet sind.“

Polizeilich kein Unbekannter

Der 48-Jährige war nach aktuellen Erkenntnissen zuvor fünfmal polizeilich in Erscheinung getreten. Drei Verfahren liefen bei der Staatsanwaltschaft Münster, zwei bei der Staatsanwaltschaft in Arnsberg. Die Verfahren betrafen Vorwürfe wegen Bedrohung (Tatzeitpunkt: 19.11.2014, Verfahren der Staatsanwaltschaft Arnsberg), unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Tatzeitpunkt 16.04.2015), der Sachbeschädigung (Tatzeitpunkt 16.06.2015), der Bedrohung (Tatzeitpunkt 09.07.2016, Verfahren der Staatsanwaltschaft Arnsberg) sowie des Betruges (Tatzeitpunkt, 09.11.2016).

„Die Verfahren der Staatsanwaltschaft Arnsberg betrafen jeweils Auseinandersetzungen im familiären Bereich“, erläuterte Leitende Oberstaatsanwältin Elke Adomeit von der Staatsanwaltschaft Münster. „Sämtliche Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.“

Wohnanschriften in Dresden

Ende März meldete sich der Täter per Email unter anderem bei einem Nachbarn. Aus dem Inhalt ergaben sich vage Hinweise auf suizidale Gedanken, aber keinerlei Anhaltspunkte für die Gefährdung anderer Personen. Die Polizei erhielt Kenntnis über die Email und suchte die Anschrift des Täters auf. Polizeibeamtinnen und -beamte trafen jedoch an der Wohnanschrift niemanden an. Nachbarn gaben an, die Person bereits längere Zeit nicht mehr gesehen zu haben. Aufgrund der weiteren Wohnanschriften in Dresden und Pirna wurde auch die dort zuständige Polizei über den Sachverhalt informiert. Auch dort wurde die Person nicht angetroffen.

Weitere Erkenntnisse über den Verbleib des Täters konnten durch die Polizei bis zum Tatzeitpunkt nicht ermittelt werden. Die Stadt Münster hat mitgeteilt, dass der Täter zu dieser Zeit Kontakte zum Gesundheitsamt hatte. „Wir konzentrieren uns jetzt mit unseren Untersuchungen insbesondere darauf, ein möglichst umfassendes Bild über das Verhalten des Täters in den Vorwochen zu erhalten, um dessen Motivation für die schreckliche Tat zu ermitteln“, erläuterte Kuhlisch das weitere Vorgehen. „Doch das benötigt Zeit. Diese Zeit müssen wir uns nehmen, um möglichst lückenlos aufzuklären.“

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