StartServiceErben und vererben, aber wie? Tipps von Notar Paul Schajor

Erben und vererben, aber wie? Tipps von Notar Paul Schajor

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Vererben, Schenken, Enterben, Pflichtteil, das sind Begriffe, die wir kennen oder zumindest schon gehört haben. Aber wissen wir auch, was sie bedeuten? Wer erbt was und wann? Und wie kann ich verhindern, dass das schwarze Schaf der Familie mehr bekommt als ihm gesetzlich zusteht?

Alle Antworten auf diese Fragen kann mir Notar Paul Schajor natürlich in der kurzen Zeit nicht geben, dennoch habe ich einen verständlichen Abriss vom deutschen Erbrecht bekommen. Und dieses absolut nicht trocken, wie es das Thema vielleicht vermuten lässt, sondern auf eine interessante und kurzweilige Art und Weise.

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„Die schlechteste, aber billigste Möglichkeit, sich über das Erbrecht zu informieren, ist die, sich im Internet schlau zu machen, denn die Richtigkeit der Informationen ist dort nicht sichergestellt. Sich bei einem Notar beraten zu lassen ist zwar die teurere, dafür aber auch die rechtssichere Version“, weiß Paul Schajor. Dabei ist es völlig unerheblich, welchen Notar Sie wählen. Freundschaftsrabatte gibt es nicht, der Gebührensatz richtet sich nach der Höhe des Geschäftswerts.

Ein dritter Weg wäre, sich einen Vortrag bei der VHS anzuhören. Dort bietet der Dorstener Notar u.a. Vorträge zu diesen drei verschiedenen Themenbereichen an. Zunächst sollten Sie jedoch für sich klären, wann Sie das, was Ihnen lieb und teuer ist, an Ihre Nachkommen, die Sie später ohnehin beerben würden, weitergeben möchten. Zu Lebzeiten oder erst nach Ihrem Tod?

Schenkung zu Lebzeiten

Eine Übertragung zu Lebzeiten kann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durchgeführt werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Schenkung mit weiteren Abreden. Damit ändert sich die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht. „Mit einer Schenkung können Sie die Freibeträge alle zehn Jahre nutzen und die Erbschaftssteuer so minimieren. Zudem vermeiden Sie damit auch Streitigkeiten innerhalb der Familie“, erklärt der Notar und fährt fort: „Sie selbst können sich natürlich dabei ihren Wohlstand durch eine Rente, ein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht oder einen Nießbrauch an Mieteinnahmen absichern lassen. Bei einer Schenkung ist die Immobilie zudem im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit besser vor dem Zugriff des Staates geschützt. Vereinbaren Sie jedoch auf jeden Fall ein Rückübertragungsrecht für bestimmte Fälle, um die Immobilie von beiden Seiten zu schützen.“

Erbteil für bestimmte Personen verringern

Möchten Sie, dass von Ihrem Vermögen bestimmte Erben weniger erhalten, so gibt es die Möglichkeiten des Enterbens sowie des Erbverzichts. Zusätzlich kann hierbei durch eine Schenkung der Pflichtteil des „schwarzen Schafes“ der Familie verringert werden.

Testament – ja oder nein?

Kommen wir nun zum Testament. „Ohne Testament kann im Extremfall der Zufall über die Verteilung des Vermögens entscheiden und führt möglicherweise sogar zu unerwarteten Ergebnissen“, betont Paul Schajor, der mir diesbezüglich auch ein Beispiel nennt. Eine Familie mit Kindern verunglückt tödlich bei einem Autounfall. So bizarr es auch klingt, ist es hierbei entscheidend, wer zuerst gestorben ist, denn danach bestimmt sich, wer Erbe wird. Sein Erbe und Vermögen gehen jeweils an die Erbberechtigten, auch wenn diese im Abstand von wenigen Minuten ebenfalls versterben. So fallen alle weiteren angesammelten Erbschaften möglicherweise an den ungeliebten Bruder eines Elternteils und das Vermögen könnte am Ende völlig anders verteilt werden als man es sich vorgestellt hätte.

Wenn es Ihnen egal ist, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tode bekommt, dann müssen Sie nicht unbedingt ein Testament erstellen. Für alle anderen gilt: Hinterlegen Sie ein handschriftliches und unterschriebenes Testament bei Gericht oder lassen Sie es notariell beurkunden. Das bekannteste Beispiel ist das klassische Berliner Testament auf Gegenseitigkeit. Der jeweils überlebende Partner wird Alleinerbe, die Kinder gehen erst einmal leer aus. Sie erhalten ihren Erbteil, erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Ein handgeschriebenes Testament ist zwar wirksam, birgt aber viele rechtliche Fallstricke. Sie sehen, das Thema Vererben ist es wert, sich näher damit zu beschäftigen.

VHS-Vorträge zum Thema

  • Erben und Vererben: 25.2.2026,
  • Schenken 29.10. 2025 und 4.3.2026
  • Vorsorgevollmachten 5.11. 2025 und 11.3.2026

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