Der Verdacht auf Geflügelpest in einem Betrieb in Dorsten Wulfen hat sich bestätigt. Das Friedrich Loeffler Institut hat den Erreger H5N1 bei den verendeten Puten nachgewiesen. Bereits am Montag wurde der gesamte Bestand von rund 14 000 Tieren unter Anleitung des Kreis Veterinäramts getötet. Diese Maßnahme sollte verhindern, dass sich das Virus weiter verbreitet.
Mit der offiziellen Bestätigung des Ausbruchs treten ab Donnerstag zwei Restriktionszonen in Kraft. Der Kreis Recklinghausen hat dazu eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die innere Schutzzone umfasst einen Radius von 3,1 Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. Die äußere Überwachungszone erstreckt sich über zehn Kilometer.

Klare Regeln gegen Geflügelpest-Ausbreitung
In der Schutzzone gelten strenge Vorgaben. So darf man Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu weder in Bestände hinein noch aus ihnen heraus transportieren. Zusätzlich gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht. Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter überdachten Vorrichtungen halten, damit kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht.
Auch beim Füttern müssen klare Regeln eingehalten werden. Die Halter dürfen die Tiere nur an Orten versorgen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind. Wasser aus offenen Quellen, die von Wildvögeln genutzt werden, ist für das Tränken nicht erlaubt. Futter, Einstreu sowie alle Gegenstände, die für Geflügel bestimmt sind, müssen sicher und geschützt aufbewahrt werden. Das Virus kann sehr leicht durch Tiere, Produkte oder auch über Kleidung und Schuhe weitergetragen werden.
Geflügelhalter können online prüfen, ob ihr Standort in einer der Zonen liegt. Eine interaktive Karte steht unter www.kurzlinks.de/x2tr zur Verfügung.




























