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Neue Datenschutzverordnung für Vereine

Veröffentlicht am

Herausforderung für Sportvereine: Fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Grundlagen des neuen Datenschutzrechtes im Sportverein

Die Veranstaltung findet am 20.06.2018, ab 17.00 Uhr in den Räumen der Volksbank Dorsten (Südwall) statt.

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Mit den ab dem 25. Mai 2018 anzuwendenden neuen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz ist die Diskussion um die Konsequenzen auch in den Sportvereinen neu entfacht worden.

Datenschutzverordnung für Vereine
Foto: Pixabay

Nicht nur vor dem Hintergrund der zunehmenden Haftungsrisiken und der bei Verstößen drohenden Bußgeldern, sondern auch mit Blick auf die in Sportvereinen spürbare Sensibilisierung von Mitgliedern, Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierten stellt sich für jeden Verein die Frage, was notwendig ist, um die grundlegenden Vorgaben erfüllen zu können. Denn klar ist, die gesetzlichen Vorgaben sind für alle Vereine verbindlich, unabhängig davon, ob sie eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen müssen oder nicht.
Sportvereine verarbeiten tagtäglich personenbezogene Daten ihrer Mitglieder: um zu Veranstaltungen einzuladen, Beiträge einzuziehen oder um neue Projekte gemeinsam auf die Beine zu stellen. Dabei gibt es immer wieder Zweifel was erlaubt ist und welche Vorgaben einzuhalten sind.
Mit der zunehmenden Professionalisierung der Vereinsarbeit und durch die Nutzung eigener Internetseiten und sozialer Medien ergeben sich weitere datenschutzrechtliche Herausforderungen.
Was gilt es dabei für Ihren Verein zu beachten, wenn die Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft tritt? Wie kann der gestiegene Aufwand durch Ehrenamtliche bewältigt werden? Welche Stolpersteine gilt es zu vermeiden?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die künftige Rechtslage und machen Sie und Ihren Sportverein mit praktischen Tipps fit für die Zukunft.
Inhalte:
1. Grundelemente und Ziele der EU DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes
2. Maßnahmen zur Analyse des datenschutzrechtlichen Ist-Zustandes sowie zur Planung und Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Sportverein
3. Haftungs- und Bußgeldrisiken für Vorstände und Geschäftsführungen

4. Die Datenschutzgrundverordnung
a. Einwilligungen
b. Betroffenenrechte
c. Meldepflicht bei Datenpannen
d. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

5. Internetseiten, Soziale Medien & Co.
a. Grundlagen: Datenschutz im Internet
b. Persönlichkeitsrechte
c. Urheberrecht

6. Fragerunde

Referent:
Rechtsanwalt Golo Busch berät seit 20 Jahren Sportverbände und –vereine. Als langjähriger Fachreferent Recht des LSB NRW hat er umfangreiche Kenntnisse in allen Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie des Datenschutzrechts. RA Golo Busch ist u.a. regelmäßig als Referent für die DOSB Führungs-Akademie tätig. Er ist Gründungspartner der Kanzlei Busch & Cordes in Recklinghausen.

Anmeldungen bitte per Mail ([email protected]) oder telefonisch montags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr (Tel.: 0 23 62 / 66 38 91) bzw. persönlich bei mir in der Geschäftsstelle (bitte beachtet auch hier unsere o.g. Öffnungszeiten).

Die Teilnahmegebühr beträgt 10,– Euro und ist bis spätestens 13.06.2018 auf unser Konto DE79 4246 1435 0175 3506 00 zu überweisen.

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