Schnelle Hilfe für Sozialhilfeempfänger in Notlagen soll im Kreis Recklinghausen künftig schneller und unkomplizierter möglich sein. In akuten Situationen setzt der Kreis auf eine neue Bezahlkarte. Die sogenannte SocialCard ersetzt die bisherige Ausgabe von Barschecks.
Die monatliche Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII wird weiterhin regulär auf das Konto der Empfängerinnen und Empfänger überwiesen. Die SocialCard ist ausschließlich für kurzfristige Hilfen gedacht, wenn Menschen unerwartet in eine finanzielle Notlage geraten.
Wenn plötzlich Geld fehlt
„Die Ad-hoc-Zahlungen können zum Beispiel dann notwendig werden, wenn jemand, der Sozialhilfe empfängt, sein Portemonnaie verloren hat und deshalb keine Lebensmittel mehr kaufen kann“, erklärt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales beim Kreis Recklinghausen.
Bislang wurden solche Fälle häufig über Barschecks geregelt. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, da einige Banken die Scheckabwicklung deutschlandweit zum Jahresende einstellen. „Darum hat die Kreisverwaltung eine gute Alternative geschaffen, die sowohl für die Nutzer als auch für die Verwaltung praktikabel ist“, so Hundt.
Karte funktioniert wie eine Visa-Karte
Die SocialCard funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche Visa-Karte. Sie kann an Geldautomaten genutzt oder in den meisten Geschäften zum Bezahlen eingesetzt werden. Ein zusätzlicher Gang zur Bankfiliale, um einen Scheck einzulösen, ist nicht mehr erforderlich.
Das Geld wird von der jeweiligen Kommune direkt auf die Karte geladen und steht sofort zur Verfügung. Grundlage dafür ist eine neu eingeführte gemeinsame Software, die von allen Sozialämtern im Kreis Recklinghausen genutzt werden kann.
Start auch in Dorsten zum Jahresbeginn
Ab dem 1. Januar ist die SocialCard in allen Städten des Kreises einsatzbereit, damit auch in Dorsten. Ziel sei es, Sozialhilfeempfängern in akuten Situationen schnell und verlässlich helfen zu können.




























