In Dorsten rückt das Osterwochenende näher – und damit auch die traditionellen Osterfeuer. Das Osterfest fällt in diesem Jahr auf Sonntag, den 5. April 2026. Entsprechend werden die Brauchtumsfeuer wieder am Karsamstag, 4. April, und Ostersonntag im Stadtgebiet entzündet.
Beim Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt sind bereits zahlreiche Osterfeuer angemeldet worden. Wer noch selbst ein Brauchtumsfeuer veranstalten möchte, sollte sich beeilen: Anmeldeschluss ist in diesem Jahr Freitag, der 20. März 2026.
Ordnungsamtsleiter Christoph Fortmann macht erneut deutlich, worauf es ankommt: „Osterfeuer sind gelebtes Brauchtum – keine Gelegenheit zur Abfallentsorgung.“ Immer wieder komme es vor, dass Menschen unerlaubt Müll oder behandeltes Holz verbrennen. Das sei strikt verboten und werde kontrolliert.
Erlaubt ist ausschließlich trockenes, pflanzliches Material wie Strauchschnitt, Äste oder unbehandeltes Holz. Andere Abfälle dürfen keinesfalls ins Feuer gelangen.

Klare Regeln für Osterfeuer
Damit ein Osterfeuer eine Genehmigung als Brauchtumsfeuer erhalten kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Veranstalter müssen in der Regel Vereine, Kirchengemeinden oder vergleichbare Organisationen sein. Zudem muss die Veranstaltung öffentlich zugänglich sein und in zeitlicher Nähe zum Osterfest stattfinden.
Auch Größe und Durchführung sind klar geregelt. Die Grundfläche des Feuers darf maximal 5 mal 5 Meter betragen, das Volumen höchstens 50 Kubikmeter. Das Brennmaterial sollte möglichst spät gesammelt und am Tag der Veranstaltung noch einmal umgesetzt werden, um Tiere zu schützen.
Beim Anzünden dürfen die Veranstalter nur geeignete Materialien wie Papier oder Reisig verwenden. Brandbeschleuniger oder belastete Stoffe sind tabu. Während des gesamten Feuers ist eine volljährige Aufsichtsperson erforderlich, bis Glut und Flammen vollständig erloschen sind. Bei starkem Wind ist das Feuer umgehend zu löschen.
Anmeldung online möglich
Die Anmeldung erfolgt über ein Formular auf der Internetseite der Stadt Dorsten unter www.dorsten.de (Stichwort „Osterfeuer“). Das ausgefüllte Dokument kann per Post, Fax oder E-Mail an das Ordnungsamt geschickt werden. Eine Gebühr fällt nicht an.
Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt unter Tel. 02362 / 66 3765 sowie die Umweltabteilung unter Tel. 02362 / 66 3523 zur Verfügung. Wer zusätzlich Musik oder einen Alkoholausschank plant, benötigt eine gesonderte Genehmigung.




























