Die Stadt Dorsten lässt ab dem 13. April 2026 Hunde im gesamten Stadtgebiet erfassen. Ziel der Maßnahme ist es, die Steuergerechtigkeit sicherzustellen und bislang nicht gemeldete Tiere zu identifizieren. Wer seinen Hund noch nicht angemeldet hat, sollte dies möglichst zeitnah nachholen, da neben rückwirkenden Steuerzahlungen auch Bußgelder drohen können.
Kontrollen bis Juli geplant
Im Auftrag der Stadt wird ein externer Dienstleister bis voraussichtlich zum 17. Juli 2026 Haushalte in Dorsten aufsuchen. Grundlage für die Besuche sind alle gemeldeten Wohnadressen sowie die Nachnamen der volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei wird nicht unterschieden, ob bereits ein Hund gemeldet ist oder nicht. Personen mit Auskunftssperre sind von der Datenweitergabe ausgenommen.
Die Kontrolleure können sich ausweisen und befragen ausschließlich volljährige Bewohner zur Hundehaltung. Minderjährige oder Nachbarn werden nicht einbezogen, Wohnungen dürfen nicht betreten werden. Sollte beim ersten Besuch niemand angetroffen werden, erfolgt ein zweiter Versuch. Danach wird ein Informationsschreiben hinterlassen.
Anmeldung schützt vor Bußgeld
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere korrekt anzumelden. Wer dies bislang versäumt hat, kann dies online über die Internetseite der Stadt Dorsten nachholen. Wichtig ist dabei ein Nachweis, seit wann sich das Tier im Haushalt befindet, etwa durch einen Kaufvertrag. Liegt kein Nachweis vor, kann die Steuer geschätzt werden.
Ein nicht angemeldeter Hund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt kündigt jedoch an, auf ein Bußgeldverfahren zu verzichten, wenn die Anmeldung vor der Erfassung erfolgt.
Mehr Hunde als gemeldet?
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in Dorsten 6.386 Hunde registriert. In 4.877 Haushalten lebte jeweils ein Tier, in 684 Haushalten zwei oder mehr Hunde. Die letzte vergleichbare Erhebung im Jahr 2013 zeigte, dass rund 1.000 Hunde zusätzlich erfasst wurden, die zuvor nicht gemeldet waren. Auch diesmal rechnet die Stadt mit einer entsprechenden Dunkelziffer.
Hundesteuer seit Jahren stabil
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe und wird in ganz Nordrhein-Westfalen erhoben. In Dorsten beträgt sie seit 2013 unverändert 108 Euro jährlich für einen Hund. Für zwei Hunde werden jeweils 120 Euro pro Tier fällig, ab drei Hunden liegt der Satz bei 132 Euro pro Tier. Für gefährliche Hunde oder bestimmte Rassen gilt der vierfache Steuersatz.
Auch Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen gelten unter anderem für Assistenzhunde oder Tiere im Rettungsdienst, sofern deren Einsatz nachgewiesen ist.
Einnahmen fließen in öffentliche Aufgaben
Die Stadt Dorsten erzielt durch die Hundesteuer jährlich rund 730.000 Euro (Stand 2025). Diese Mittel fließen in den allgemeinen Haushalt und unterstützen unter anderem Schulen, Kitas, Sport- und Kulturangebote. Zudem unterstützt die Stadt die Biologische Station des Kreises Recklinghausen in Lembeck und stellt rund 160 Kotbeutelspender im Stadtgebiet bereit. Das Tierheim Dorsten wird nicht direkt von der Hundesteuer finanziert, sondern erhält aus dem Haushalt der Stadt Dorsten eine Vergütung von 235.000 Euro jährlich.
Weitere Informationen zur Hundehaltung und zur Anmeldung sind online auf der Internetseite der Stadt Dorsten verfügbar.




























