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Windenergieplanung steht vor dem Abschluss

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Windenergieplanung steht vor dem Abschluss – Rat entscheidet über acht neue Konzentrationszonen

Stolze 713 Seiten umfassen die Unterlagen zur Windenergieplanung, mit denen sich Planungsausschuss und Rat im Juni befasst.

„Ziel der Planung ist“, so Stadtbaurat Holger Lohse, „die Windenergieanlagen auch in Zukunft zu konzentrieren und einem ungesteuerten Wildwuchs vorzubeugen.“

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Dabei soll laut der Verwaltungsvorlage insbesondere dem „berechtigten Schutzbedürfnis“ von Bürgerinnen und Bürgern vor Immissionen Rechnung getragen werden.

Windpark
Beispiel-Foto

114 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und 55 Hinweise von Behörden mussten die Planer im Rathaus abarbeiten. Das Ergebnis der mehrjährigen Planung, über die der Rat am 13. Juni entscheidet, kommt zu acht Windkraftzonen mit einer Flächengröße von 215 ha.

Bedenken der Bürger

Die Bürger wandten sich dabei insbesondere gegen die Zone in der Gälkenheide zwischen Marienviertel und Munitionsdepot. „Die Bedenken der Bürger nehmen wir ernst“, versichert Lohse. Man habe daher einen Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von 800 m festgelegt. Der immissionsschutzrechtliche Mindestabstand, der ohne die städtische Planung einzuhalten sei, betrage lediglich 300 m.

Zone auf der Hürfeldhalde

Immer wieder musste das Rathaus seine Planung an aktuelle Rechtsprechungen oder übergeordnete Pläne anpassen. So weist der Regionalverband Ruhr in Essen als Regionalplanungsbehörde darauf hin, dass die Zone auf der Hürfeldhalde gegen den Gebietsentwicklungsplan verstoße. Dieser Bereich sei als sogenanntes Vorranggebiet für Aufschüttungen vorgesehen. „Hierzu habe ich eine andere Rechtsauffassung“, hält der Stadtbaurat auch Windräder auf einer noch zu schüttenden Halde für möglich.

Um den Konflikt auszuräumen, soll die Zone auf der Halde aber erst wirksam werden, wenn die Schüttung beendet ist.

Bezirksregierung in Münster

Wenn der Rat den Plänen zustimmt, hat die Bezirksregierung in Münster das letzte Wort. Sie hat drei Monate Zeit, die Planung zu prüfen. Spricht sie dann die Genehmigung aus, ersetzen die acht Zonen die vier bestehenden Windvorranggebiete. Auf diesen acht Flächen können Betreiber anschließend Bauanträge für Windräder stellen.

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