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Öffentliche Auslegung Höfer Weg in Rhade

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Öffentliche Auslegung vom 10. Juli bis 10. August – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Höfer Weg in Rhade

Die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Höfer Weg“ wird vom 10. Juli bis 10. August im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Das Satzungsgebiet ist bereits überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Einzelne Flächen, die von den umgebenden und angrenzenden Grundstücke im Innenbereich geprägt sind, sollen in das Satzungsgebiet einbezogen werden, um die Nachfrage nach Baugrundstücken zu befriedigen. Der Planbereich liegt im Norden von Dorsten Rhade östlich der Straße „Höfer Weg“.

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Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen folgende Planunterlagen in der Zeit vom 10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018

Öffentliche Auslegung Höfer Weg in Rhade

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

 Übersichtsplan
Satzungsentwurf – Gesamtplan
Plankopf
Planzeichnung – verkleinert auf A 4 s/w
Satzungstext
Entwurfsbegründung

Ergänzend dazu dann in Zimmer 209 eingesehen werden der landschaftspflegerischer Begleitplan zur Ergänzungssatzung Höfer Weg in Dorsten-Rhade von November 2017

Die Unterlagen sind im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der genannten Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an [email protected] zu senden.

Über Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten – u. a. über das Ratsinformationssystem – im Internet öffentlich zugänglich sind.

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