Rettungskräfte müssen auch nachts bei leeren Straßen mit Sondersignal fahren!
Vor gut einem Jahr haben die ehrenamtlichen Brandschützer aus Wulfen via Facebook und in der Presse für mehr Verständnis bei der Ausübung ihres Dienstes geworben. Hierfür hatten die Mitglieder des Löschzuges viel Unterstützung bekommen. Der damalige Auslöser: Eine Anwohnerin hatte sich über die Lautstärke des Martinshorns in der Nacht beschwert.
Denn das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wulfen liegt direkt an der Bundesstraße 58 (Dülmener Straße), dies macht eine zügige Ausfahrt nicht ganz ungefährlich. Zusätzlich ist an diesem Standort auch eine Rettungswache stationiert, wo es durchaus vorkommen kann, dass ein Rettungswagen mehrfach am Tag und auch in der Nacht alarmiert wird.
Zwei Gründe
Bei Alarmfahrten muss aus rechtlichen Gründen zwingend mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatz gefahren werden. Auch die neuen Schilder, die damals aufgestellt wurden, mit der Aufschrift „Feuerwehr Ausfahrt“, haben dazu beigetragen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nun mehr Vorsicht walten lassen. Rückblickend betrachtet gab es nach der Aufklärungsarbeit keine Beschwerden mehr. Denn nach wie vor gilt: Wenn Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr gerufen werden, liegt ein Notfall vor, in dem schnelle Hilfe benötigt wird. Bei einem schweren Unfall entscheiden oft Sekunden über Leben und Tod. Der Gesetzgeber hat den Hilfsorganisationen daher sogenannte Sonder- und Wegerechte eingeräumt. Diese sind dann aber auch zwingend zu nutzen.
© Foto und Text: G. Bludau




























