Einstimmig hat der Rat beschlossen, dass das Rathaus saniert wird und die Mietflächen durch Eigentum in einem Anbau ersetzt werden
DORSTEN (pd). Im alten Verwaltungsgebäude werden statische und Brandschutzmängel beseitigt – Bau ohne kostspielige Container-Zwischenlösungen
Die Stadt Dorsten wird das Rathaus am Gemeindedreieck sanieren sowie für die bisher angemieteten Büroflächen im Gebäudekomplex Bismarckstraße 1 – 19 und an der Haltener Straße 28 einen Anbau errichten. Diesen grundsätzlichen Beschluss fasste der Rat am Mittwoch einstimmig in nicht öffentlicher Sitzung.
Das Rathaus in Dorsten wurde 1956 gebaut und muss insbesondere aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes zwingend saniert werden. Der Erhalt des Gebäudes steht dabei nicht zur Diskussion: Seit 2017 ist das Rathaus als Denkmal geschützt.

40 Millionen
Die Gesamtkosten für die Sanierung des „alten“ Rathauses sowie die Errichtung des Anbaus werden nach erster Kalkulation und heutigem Preisniveau im Bausektor rund 40 Millionen Euro betragen. Die Stadt wird sich um Fördermittel (etwa für Denkmalschutz oder Energiesparmaßnahmen) bemühen.
Die Möglichkeit, ein zusätzliches Parkdeck zu errichten, ist in dieser Summe bereits enthalten.
Zeitliche Perspektive: Die konkrete Planung und die Vergabe der Bauaufträge wird voraussichtlich bis 2021 dauern. Danach folgen aufeinander die Errichtung des Anbaus und danach die Sanierung des Altgebäudes.
Vergleich mit den Kostenschätzungen für Neubau oder Sanierung des Kreishauses: Berechnet auf je einen Quadratmeter Bruttogeschossfläche liegen diese geschätzten Summen deutlich unter den Kalkulationen für Sanierung oder Neubau des Kreishauses Recklinghausen. Die Sanierung des Rathauses in Dorsten wird je Quadratmeter über 1000 Euro günstiger als beim Kreishaus. Der neu errichtete Anbau liegt in Dorsten je Quadratmeter um gut 700 Euro unter der Kostenschätzung für das Kreishaus.
Warum wurde die Entscheidung nicht öffentlich getroffen? Um beurteilen zu können, ob der Anbau wirtschaftlich ist, müssen die Baukosten ins Verhältnis zu den Mietzahlungen gesetzt werden. Diese Zahlungen an einen privaten Dritten sind schützenswerte Daten und berühren wesentliche wirtschaftliche Interessen des Eigentümers. Deshalb dürfen auch keine detaillierten absoluten Vergleichszahlen genannt werden, da sich daraus die Mietzahlungen errechnen ließen.




























