Hat die Wölfin mit der Kennung GW954f mittlerweile alle Grundlagen erfüllt, dass diese aus der Natur entnommen wird?
Nein, sagt auf Nachfrage der Redaktion der Pressesprecher Wilhelm Deitermann vom Landesamt für Natur und Umwelt.
Schermbeck. Für Wilhelm Deitermann, Pressesprecher vom Landesamt für Natur und Umwelt (LANUV), reichen die derzeitigen Kenntnisse über ein auffälliges Verhalten des Wolfes nicht aus, um die Wölfin aus der Natur im Kreis Wesel zu entnehmen.
Gegen eine Entnahme sprechen auch, so Deitermann, dass noch keine eindeutigen Beweise für LANUV dafür vorliegen, dass bei den vergangenen Rissen, sowohl bei Kurt Opriel, als auch bei einem Weidetierhalter in Gahlen, alle Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.
Laut LANUV gibt es derzeit auch vom wissenschaftlichen Monitoring noch keine eindeutige Kenntnisse darüber, dass die letzten Risse von der Wölfin Gloria mit der Kennung GW954f stammen. Dies werde derzeit noch untersucht.
Wissenschaftliche Prüfungen
Was gegen die Kriterien für eine Entnahme des Wolfes im Kreis Wesel spreche, sei nicht ausschließlich das Überwinden eines 1,20 Meter hohen Zaunes. „Dies ist nicht Grund genug dafür, dass die Wölfin entnommen wird“, so Deitermann.
Und weiter: „Um einen Wolf aus der Natur zu entnehmen, sind ganz viele wissenschaftliche Prüfungen notwendig. Es muss eindeutig belegt werden, dass die Wölfin ein auffällig Verhalten aufweist und dass auch wirklich alle Schutzmaßnahmen der Weidetierhalter eingehalten wurden“, ergänzt Deitermann.
Deshalb müsse weiterhin geprüft werden, was noch Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz der Weitertiere unternommen werden kann. Ebenfalls müsse bei den vergangenen Rissen noch geprüft werden, ob die Zäune den Schutzmaßnahmen gerecht waren. Dazu gehöre laut Deitermann unter anderem auch, ob der Zaun nicht durchhing oder ob der Zaun genügend Strom gehabt habe. Dies alles unterliege einer objektiven Grundlage, welche derzeit von LANUV erfasst und untersucht werde.
Schafe stehen aktuell nicht auf dem Speiseplan
Lange Zeit war es ruhig um Gloria von Wesel. Das spreche eindeutig dafür, dass Schafe seit Monaten nicht auf dem Speiseplan der Wölfin steht, da ein ausgewachsener Wolf täglich rund drei bis vier Kilogramm Fleisch benötige, ergänzt Deitermann.
„Die großen Abstände machen eindeutig erkennbar, dass sich der Wolf von etwas anderem ernährt. Im Wald ist genügend Wild vorhanden“. Ebenfalls könne einem Wildtier, sprich Wolf, nicht negativ ausgelegt werden, wenn es ein Schaf reißt. „Es ist nun mal ein Wildtier“, so Deitermann.
Bevor hier die Entscheidung zur Entnahme des Wolfes von Seiten der Regierung gefällt werde und es dazu komme, müsse 100prozentig klargestellt sein, dass die Wölfin wirklich alle gesetzlich geforderten Herdenschutzmaßnahmen eindeutig überwindet.

Insgesamt gab es für die Wölfin GW954f folgende Nachweise:
Erstmalig erfasst wurde die Wölfin GW954f, die aus dem Rudel Schneverdingen stammt, nach einem Nutztierriss in Hamminkeln am 28. April 2016.
Die erste Individualisierung erfolgte nach einem Riss am 16. Juni 2018 in Schermbeck.
21 belegte Risse seit 2016 durch Wölfin Gloria
Eindeutig von LANUV belegt sind die Wolfsrisse von Gloria am 1. 8. 2018 in Hünxe, 7. 8., 19. 8., 28. 8., 29. 8. und 30.8. in Schermbeck sowie 19.9. in Hünxe, 23.9. in Dinslaken.
Ebenso eindeutig ist auch, dass es sich bei den Rissen am 29. 9., 25.10. in Hünxe, 27.10. Dinslaken, sowie um die erneuten Risse in Hünxe 1.12, 5.12, 8. 12., 9.12, am 5. 2. 2019 in Oberhausen und am 29.3. in Hünxe sowie der Nutztierriss am 23. Juni, um die Wölfin Gloria von Wesel handelt.
Bei vier Rissen im Kreis war eine eindeutige Individualisierung laut LANUV nicht möglich.




























