Eine 18-köpfige Ermittlungskommission arbeitet derzeit weiter mit Hochdruck an dem Fall des 15-jährigen Jungen
Bei der Durchsuchung einer Wohnung in Marl entdeckten die Beamten im Schrank einen Minderjährigen. Eine Überprüfung ergab, dass es sich hierbei um einen seit längerer Zeit vermissten 15-jährigen Jungen handelt.
Nach dem Auffinden eines seit längerer Zeit vermissten 15-jährigen Jungen in der Wohnung eines 44-jährigen Recklinghäusers arbeitet eine 18-köpfige Ermittlungskommission an der Aufarbeitung des Falles. Ausgangspunkt war die Vollstreckung eines Wohnungsdurchsuchungsbeschlusses wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften am letzten Freitag.
Am heutigen Tag (20.12.) haben Ermittler des Fachkommissariats für Sexualdelikte die Wohnung eines 44-jährigen Tatverdächtigen in Recklinghausen durchsucht. Anlass war ein durch die Staatsanwaltschaft Bochum beantragter Beschluss wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
Auswertung der Datenträger
Den Anstoß zu diesen Ermittlungen gaben Auswertungsergebnisse der Polizei Duisburg in einem anderen Strafverfahren.
Die Wohnung des Tatverdächtigen, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, war am Samstag auf der Suche nach Datenträgern in einer aufwändigen Aktion von Ermittlern leergeräumt worden. Zudem wurde zur Absuche der Räumlichkeiten ein Datenträgerspürhund eingesetzt. Diese Maßnahmen konnten am Samstagabend mit der Sicherstellung von diversen Beweismitteln abgeschlossen werden.
Aktuell konzentrieren sich die Ermittlungen insbesondere auf die schnellstmögliche Auswertung der Datenträger. Daneben ist das persönliche Umfeld des Tatverdächtigen von besonderer Bedeutung. Auch über die Feiertage wird die Arbeit der Ermittler fortgesetzt.
Erste Hinweise gab es bereits im Sommer
Im Rahmen der aktuellen Ermittlungen wurde festgestellt, dass es bei der Bearbeitung des Vermisstenfalles beim Polizeipräsidium Duisburg dort offenbar bereits im Sommer 2019 einen Hinweis auf den tatverdächtigen Recklinghäuser gegeben hat.
Der Hinweis ging im Rahmen der Ausstrahlung der Sendung Aktenzeichen XY im Juli ein. Derzeit wird polizeiintern sowie justiziell geprüft, ob durch das Polizeipräsidium Duisburg diesem Hinweis mit der gebotenen Konsequenz nachgegangen wurde.




























