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Mindestabstand für Menschen mit Einschränkungen

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Bürgermeister bittet Unternehmen, gute Lösungen für Menschen mit Einschränkungen zu finden

Dorsten(pd). Spätestens bei der Lektüre der vom Land vorgegebenen Hygiene- und Infektionsstandards für nun wieder geöffnete Betriebe wird klar: So locker sind die Lockerungen nicht. Von Restaurants, Fitnessstudios oder Friseuren wird die Einhaltung strengster Regeln verlangt, wenn sie ihre Dienste wieder anbieten wollen.

Diese Regeln stellen einige Kundengruppen allerdings vor besondere Schwierigkeiten. Insbesondere Rollstuhlfahrer, Menschen die auf einen Rollator angewiesen oder in anderer Weise in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, können den Mindestabstand von 1,50 Metern oft kaum einhalten.

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Einkaufen mit Turnübung

Ein Dorstener Rollstuhlfahrer schrieb dazu an Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Beispiel Apotheke – schon die Übergabe des Rezeptes ist mit 1,50 Meter Abstand eine Turnübung.“ Auch das Bezahlen mit Karte ist für einen im Rollstuhl sitzenden Menschen schwierig: Das Gerät liegt auf der Theke, er muss mit dem Rollstuhl sehr nahe heranfahren, will er die Geheimnummer vor dem Blick anderer geschützt eingeben – und kommt dabei oft zwangsläufig den Mitarbeitern näher als vorgeschrieben.

Gute Lösungen müssen gefunden werden

Bürgermeister Tobias Stockhoff appelliert an alle Unternehmen, die nun (wieder) Waren und Dienstleistungen anbieten: „Bitte berücksichtigen Sie, dass es manchen Kunden aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung schwer fällt, die weiterhin wichtigen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie einzuhalten. Bitte stellen Sie sich darauf ein und suchen Sie – vielleicht in direkter Absprache mit Betroffenen und unter Beachtung individueller Gegebenheiten – gute Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Menschen ebenso gerecht werden wie dem weiterhin zwingend notwendigen Infektionsschutz.“

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