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Antworten auf Fragen zur Integrationsratswahl am 13. September

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Sozialamtsleiter Thomas Rentmeister beantwortet im Vorfeld die wichtigsten Fragen zur Wahl

In knapp zwei Wochen, am 13. September 2020, findet in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl statt. In Dorsten sind rund 62.400 Dorstener wahlberechtigt.

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Auf dem Bild: Thomas Rentmeister ist als Leiter des Sozialamtes Ansprechpartner rund um die Wahl des Integrationsrates am 13. September. Foto: Stadt Dorsten

Dorsten(pd). Sie wählen neben dem Bürgermeister der Stadt Dorsten und dem Rat der Stadt Dorsten auch den Landrat/die Landrätin, den Kreistag des Kreises Recklinghausen und die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Rund 7900 Dorstener Bürgerinnen und Bürger haben am 13. September zudem auch die Möglichkeit, den Integrationsrat ihrer Stadt zu wählen. Thomas Rentmeister, Leiter des Sozialamtes der Stadt Dorsten, beantwortet im Vorfeld die wichtigsten Fragen zur Wahl des Integrationsrates.

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Welche Aufgaben hat der Integrationsrat?

Als kommunales Fachgremium für integrationspolitische Fragen befasst sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Stadt Dorsten. Der Integrationsrat ist dabei keineswegs nur auf integrationsspezifische Belange beschränkt, sondern kann sich auch und uneingeschränkt mit anderen Aspekten innerhalb gemeindlicher Zuständigkeit auseinandersetzen.

Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?

Der Integrationsrat setzt sich aus zehn Migrantenvertretern zusammen. Hinzu kommen fünf Mitglieder, die vom Rat der Stadt Dorsten bestellt werden. Die Amtszeit des Integrationsrats entspricht der Wahlzeit des Rates.

Wer wählt den Integrationsrat?

Wahlberechtigt mit je einer Stimme sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und sich rechtmäßig seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten. Ebenso sind Deutsche wahlberechtigt, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. Wer neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist ebenfalls wahlberechtigt.  

Wer steht zu Wahl?

Zur Wahl stehen ein Listenwahlvorschlag und eine Einzelbewerberin. Die Liste wurde vom Dorstener Integrationsforum eingereicht und umfasst insgesamt 15 Bewerberinnen und Bewerber. Als Einzelbewerberin tritt Frau Dziekan-Elies an. Eine Übersicht der Bewerberinnen und Bewerber gibt es auf https://www.dorsten.de/Verwaltung/Politik/Wahlen_Aktuell.asp unter der Rubrik Integrationsrat.

Wo wird der Integrationsrat gewählt?

Im Stadtgebiet werden am 13. September vier Wahllokale eingerichtet. In der Neuen Schule in Holsterhausen, in der Agatha-Schule auf der Hardt, im Kultur- und Begegnungszentrum Brunnenplatz in Hervest sowie im Gemeinschaftshaus Wulfen. Die Wahlberechtigten sind in der Wahlbenachrichtigung informiert worden, in welchem Wahllokal sie zur Wahl gehen können.

Was kann ich tun, wenn ich am Wahltag verhindert bin?

Wer am Wahltag verhindert sein sollte, kann Briefwahl beantragen. Möglich ist dies per Online-Wahlschein, per E-Mail, per Post oder persönlich beim Briefwahlbüro des Sozialamtes an der Bismarckstraße 1a, 46284 Dorsten, Gebäude E, Raum 116 (1. Obergeschoss). Telefonisch ist das Briefwahlbüro des Sozialamtes unter der Rufnummer 02362 665263 zu erreichen, per E-Mail an [email protected].

Bei weiteren Fragen steht Thomas Rentmeister, Leiter des Sozialamtes der Stadt Dorsten, unter der Rufnummer 02362 664422 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

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