StartLokalesKreis RecklinghausenEinheitliches Vorgehen der Corona-Schutzverordnung

Einheitliches Vorgehen der Corona-Schutzverordnung

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Einheitliches Vorgehen im Kernruhrgebiet Maßnahmen für „Mini-Lockdown“-Fälle definiert

Der Kreis Recklinghausen hat gemeinsam mit seinen Nachbarstädten ein einheitliches Vorgehen für das in der Neufassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vorgesehene Ampelsystem entwickelt.

Kreis (pd). Dieses sieht für den Fall, dass die Infektionszahlen lokal zunehmen, eine ebenfalls lokal angepasste und abgestufte Verschärfung von Schutzmaßnahmen vor. „Das Ruhrgebiet ist ein dicht besiedelter Ballungsraum, bei dem Stadtgrenzen von Haustür zu Haustür wechseln können. Es wäre nicht vermittelbar, warum in einer Straße unterschiedliche Regeln gelten sollen“, so Landrat Cay Süberkrüb.

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Auf Initiative von Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowskis haben deshalb die Städte Bochum, Herne, Bottrop und Gelsenkirchen sowie der Kreis Recklinghausen festgelegt, welche Maßnahmen gelten sollen, wenn die kreisfreie Stadt oder der Kreis einen Inzidenz-Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen bzw. einen Wert von 50 erreicht.

Einfache Rückverfolgbarkeit

Für die gelbe Ampelstufe, also 35 Neuinfektionen hieße dies, dass die maximale Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 50 begrenzt wird. Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelte dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sind. Schaltet die Ampel bei einem Inzidenzwert von 50 auf rot, wird eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum verhängt.

Herbstliche Grippewelle

Gelten werden die Maßnahmen aber immer nur für die Stadt bzw. den Kreis, deren bzw. dessen Inzidenz den kritischen Wert erreicht hat. „Es handelt sich um eine wichtige gemeinsame Vorsorgemaßnahme. Zurzeit ist, auch unter Berücksichtigung der abflachenden Welle von Reiserückkehrern und des Schulstarts, ein solcher Wert an keiner Stelle erreicht oder bewegt sich in diese Richtung. Aber die Sorge wegen der zu erwartenden herbstlichen Grippewelle veranlasst die Beteiligten zu diesem gemeinsamen Schritt“, so Süberkrüb.

Sicherheit für Bürger

Durch das einheitliche Vorgehen, so hoffen die beteiligten Städte und der Kreis, gebe es größere Klarheit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die gerade im Ruhrgebiet täglich mehrfach eine Stadtgrenze überqueren. „Denn das entspricht ja der Lebenswirklichkeit der Menschen“, so Baranowski: „Die Menschen leben und bewegen sich im Ruhrgebiet, sie leben nicht im Münster- oder Sauerland.“

Aufgrund der derzeitigen Verwaltungsstrukturen im Land Nordrhein-Westfalen fänden aber die einzigen Versuche zur Harmonisierung des Vorgehens verschiedener Städte auf der Ebene der Regierungsbezirke statt, was für das Ruhrgebiet schlichtweg nicht ausreichend sei.

„Die regelmäßigen Telefonkonferenzen mit den Landräten des Kreises Steinfurt oder Warendorf erweitern sicher meinen Horizont um Kenntnisse des ländlichen Raumes, helfen aber bei praktischen Fragen hier im Ruhrgebiet nur wenig weiter“, so Baranowski.

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