StartGesundheitCovid-19Kontaktbeschränkung - Sonderregelung an Weihnachten

Kontaktbeschränkung – Sonderregelung an Weihnachten

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Eine Familie plus vier weitere Personen an Weihnachten

Armin Laschet hat heute die verschärften Coronamaßnahmen hinsichtlich der Kontaktbeschränkung, was die privaten Feiern an Weihnachten 24, 25 und 26. 12. betreffen, verkündet.

Über den eigenen Hausstand hinaus können noch vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis eingeladen werden.

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Die aktuell geltenden Beschränkungen für Silvester, dass sich nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, gelten jedoch weiter.

Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“.

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