Brexit tritt zum 1. Januar in Kraft.
Der Kreis Recklinghausen verweist darauf, dass Briten ihren Aufenthalt bei der Auländerbehörde anzeigen müssen
Am 1. Januar 2021 ist es soweit: Der Brexit tritt in Kraft und die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endet. Britinnen und Briten im Kreis Recklinghausen, die auch nach dem 31. Dezember 2020 weiterhin in Deutschland wohnhaft bleiben, müssen daher bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen anzeigen.
Die Ausländerbehörde prüft die eingesendete Aufenthaltsanzeige und stellt ein neues Ausweisdokument aus.
Die Aufenthaltsanzeigen können auch per Mail an [email protected] eingereicht werden. Alle weiteren Informationen für Britinnen und Briten zum Thema Brexit gibt es im Internet unter www.kreis-re.de/auslaenderamt.




























