Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdown bis zum 7. März
Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen haben sich heute geeinigt. Lockdown soll ab einen konsequenten und stabilen Inzidenzwert von 35 schrittweise gelockert werden.
Große Teile des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen bleiben vorerst noch geschlossen. Eine Lockerungen für Gastronomie und Handel soll es erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 geben. Dann könnten auch der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen.
Frisöre dürfen ab dem 1. März unter den Hygiene-Auflagen wieder öffnen.
Schulen und Kitas:
Bildung habe Priorität und seien so Merkel, von höchster Bedeutung. Sie sprach sich für eine Öffnung ab 1. März aus. Entschieden wurde aber, dass für die Öffnung von Kitas und Schulen es keine bundesweite einheitliche Regelung geben werde. Hier bleibe die Öffnung Sache der Landesregierungen.
Überbrückungshilfe III
Antragstellung für die Überbrückungshilfe ist freigeschaltet. Ab heute Nachmittag können Anträge online beantragt werden. Hier haben die Minister größzügige Abschlagzahlungen bis zu 400.000 Euro (monatl. 100.000 Euro) festgelegt.
„Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren“, so die Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Videokonferenz am Mittwochabend.
Für einige Bundesländer sei bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies sei dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben. Dafür seien die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar, hieß es weiter.




























