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Mehr Termine für chronisch vorerkrankte Personen

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Terminvereinbarung ab Freitag über die Kassenärztliche Vereinigung

Gute Nachrichten für chronisch vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger im Kreis Recklinghausen. Personen mit ärztlichem Attest nach §3 Impfverordnung werden laut Impferlass des Landes ab Freitag den über 70-jährigen gleichgesetzt.

Kreis Recklinghausen (pd). Das bedeutet konkret: Mehr Impfstoff und mehr Termine im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen für Chroniker.

Ab Freitag, 30. April, können chronisch Vorerkrankte Termine über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) buchen. Dies geht direkt online im Portal unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02. Benötigt wird für die Impfung ein Attest des Arztes, in dem dieser eine Vorerkrankung nach §3 bescheinigt.

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500 bis 1000 Termine

Bislang gab es vom Land NRW die Vorgabe, dass 90 Prozent des verfügbaren Impfstoffs für die Impfungen der älteren Menschen über 70 Jahren genutzt werden muss. Somit blieben nur zehn Prozent des Impfstoffs übrig, der vorerkrankten und beruflich priorisierten Personen im Impfzentrum verabreicht werden konnte. „Das waren je nach gelieferter Impfstoffmenge nur 500 bis 1000 Termine pro Woche. Für die große Anzahl an chronisch kranken Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Recklinghausen ein Tropfen auf dem heißen Stein“, erklärt Patrick Hundt, Leiter des Impfzentrums.

Team erweitert

Für ihn ist auch die Entscheidung, für die Terminvereinbarung auf den großen Apparat der KVWL zurückzugreifen, eine gute. „Wir haben hier im Kreishaus sehr kurzfristig unser Team erweitert, das telefonische Anfragen entgegengenommen und auch E-Mails beantwortet hat. Der großen Flut an Anfragen war aber nicht Herr zu werden. Für jede E-Mail, die beantwortet wurde, kamen drei neue rein.“

Das Team war ursprünglich nur für die impfberechtigten Berufsgruppen und entsprechende Rückfragen konzipiert und zuständig. „Hinzu kam, dass die Impfung von Chronikern durch uns nur übergangsweise für zwölf Tage organisiert werden sollte, bis die Arztpraxen diese Aufgabe Anfang April übernehmen. Bei dieser Planung blieb es dann aber nicht.“

Wer bis heute aufgrund eine Vorerkrankungen nach §3 eine E-Mail an [email protected] gesendet hat, bekommt eine Rückmeldung, wie er selbst einen Termin buchen kann, wenn freie Kontingente zur Verfügung stehen. Aufgrund der bislang sehr geringen Menge an Impfstoff, die für diese Gruppe verwendet und noch bis Ende der Woche vergeben werden kann, ist eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich. Alle E-Mails, die ab jetzt im Postfach eingehen, werden mit Blick auf die Terminvergabe der KVWL ab Freitag nicht mehr bearbeitet.

Weiterhin an diese E-Mail-Adresse wenden können sich Personen, die höchstpriorisiert werden müssen, zum Beispiel wegen einer anstehenden Chemotherapie oder Organtransplantation. „Diese Mails werden wir auch weiterhin herausfiltern und uns mit denjenigen in Verbindung setzen.“

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