StartGesundheitCovid-19Corona-Zuschlag und Kinderbonus für Alleinerziehende

Corona-Zuschlag und Kinderbonus für Alleinerziehende

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Symbolfoto: Pixabay

Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro – Dieser soll im Mai 2021 ausgezahlt werden

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern.

Wie des Bundeamt für Arbeit am 28.4. mitteilt, erhalten Alleinstehende oder Alleinerziehende oder diejenigen, die mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, einen einmalig Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.

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Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Kinderbonus

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

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