Grüne in Dorsten begrüßen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz
(pd). Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag, den 29.04.2021 Teile aus dem Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 für verfassungswidrig erklärt. Die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insofern mit Grundrechtenunvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55% gegenüber 1990 zu mindern. Gleichzeitig soll laut Gesetz bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.
Hiervon sei praktisch jegliche Freiheit betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht seien. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit schon jetzt Vorkehrungen für die Zeit nach 2030 treffen müssen. Die Bundesregierung muss nun die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher regeln.
Michael Haake, umweltpolitischer Sprecher der Ratsfraktion begrüßt die eindeutigen Worte aus Karlsruhe. „Das Bundesverfassungsgericht hat gestern zurecht die verfassungsrechtliche Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben und deutlich gemacht, dass die Bundesregierung den Klimaschutz langfristig planen und steuern muss“.
Bundestagskandidatin Kim Wiesweg ergänzt: „Der Spruch „Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“ ist bedeutender denn je. Wir brauchen eine echte Klimaschutzregierung, die entschieden mithilft, den kommenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu geben“.




























