StartGesundheitCovid-19Ab sofort: Registrierung für Restimpfdosen möglich

Ab sofort: Registrierung für Restimpfdosen möglich

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Warteliste für Impfberechtigte der ersten drei Prioritätsgruppen

Kreis Recklinghausen (pd). Ab sofort können sich Impfberechtigte aus den Prioritätsgruppen I, II und III, die im Kreis Recklinghausen leben, beim Impfzentrum des Kreises für Restimpfdosen registrieren. Durch die gezielte Abfrage der Impfberechtigung soll gewährleistet werden, dass Personen, die zwar eine Berechtigung haben, jedoch noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, die Chance auf eine Impfung bekommen. Den Link zum Portal gibt es auf www.kreis-re.de/coronaimpfung.

Gibt es im Impfzentrum an einem Tag Restimpfdosen, wird telefonisch Kontakt zu den im Portal registrierten Personen aufgenommen.

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Registrierung für Restimpfdosen – Mehrere Kriterien spielen eine Rolle

Kriterium für die Wahl der Personen ist neben der Reihenfolge der Prioritätsgruppen beispielsweise auch die Dauer der Anreise zum Impfzentrum oder die Art des zur Verfügung stehenden Impfstoffs. Wer sich auf der Seite registriert, kann auswählen, welche Impfstoffe in Frage kommen.

„Wir können natürlich keine Garantie geben, dass registrierte Personen tatsächlich angerufen werden. Wir gehen davon aus, dass sich wesentlich mehr Menschen registrieren werden als Restimpfdosen zur Verfügung stehen“, sagt der Leiter des Impfzentrums, Patrick Hundt. Er weist auf eine Besonderheit hin.

Registrierung erlischt nach einer Woche

„In den letzten Tagen stellten wir bei der Vergabe von Restimpfdosen nach unserer Liste mit Impfberechtigten fest, dass der Hausarzt viele bei uns gelistete Personen bereits impfte. Das kostet immens viel Zeit, die wir in solchen Fällen aber nicht immer haben. Darum erlischt die Registrierung in unserem Portal nach einer Woche. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Restimpfdosen nicht verfallen. Das Impfzentrum ruft dann im Regelfall nur Personen an, die tatsächlich noch nicht geimpft sind. „Wer nach der Woche noch keine Impfung erhalten hat, kann sich natürlich erneut registrieren.“

Der Anruf mit der Einladung zum Impftermin kann sehr kurzfristig erfolgen. Deswegen sollten alle, die sich registrieren, die notwendigen Dokumente und Unterlagen vorbereiten. Sie müssen zur Impfung vorlegt werden. Andernfalls ist eine Impfung nicht möglich. Nörtig ist der Personalausweis, die Krankenkassenkarte und der Impfpass, sofern vorhanden. Auch ist der Nachweis vorzulegen, dass eine Impfberechtigung nach den Prioritätsgruppen I, II oder III vorliegt.

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