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Quarantäne: Ja oder Nein? Regelungen für Einreisende

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Test-, Melde- und Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikogebieten

Die Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli 2021 erleichtern Reisen. Daher werden auch die Reisewarnungen ab dem 1. Juli angepasst.

Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Länder oder Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste kommen.

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Planen Sie entsprechend vorausschauend und seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig. Eine neuerliche Rückholaktion wird es nicht geben.

Seit dem 1. Juli 2021 gilt grundsätzlich:

  • Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreist, muss sich gemäß der Verordnung des Bundes für den Reiseverkehr über das Formular auf derSeite www.einreiseanmeldung.de anmelden.
  • Außerdem müssen sich Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, höchstens 48 Stunden vor ihrer Einreise oder unmittelbar danach einem Test auf das Coronavirus unterziehen (Einreisetestung).

Bis zum Vorliegen des Testergebnisses stehen sie unter Quarantäne. Das Testergebnis muss per E-Mail an [email protected] an das Gesundheitsamt geschickt werden kann. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren.

Welche Länder als Risikogebiet ausgewiesen sind, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes und auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Grundsätzlich gilt bei Einreise eine Quarantäne von 10 Tagen. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten sind es 14 Tage. Je nach Land, aus dem eine Person einreist, gelten unterschiedliche Regelungen:

Einreise aus Risikogebieten
Quarantänepflicht: 10 Tage.
Die Quarantäne gilt als aufgehoben, wenn ein negativer Corona-Test oder der Nachweis über vollständigen Impfschutz bzw. Genesung an das Gesundheitsamt übermittelt wurde.

Einreise aus Hochinzidenzgebieten
Quarantänepflicht: 10 Tage.
Die Quarantäne kann mit einem Test ab Tag 5 verkürzt werden (Einreisetag gilt als Tag 0).
Geimpfte und genesene Personen sind von der Quarantänepflicht befreit, sie müssen jedoch entsprechende Nachweise per Mail ans Gesundheitsamt schicken.

Einreise aus Virusvariantengebieten
Quarantänepflicht: 14 Tage.
Das Gesundheitsamt bietet in diesen Fällen einen Test über das DRK an Tag 7 an.
Für genesene oder geimpfte Personen gibt es bei der Einreise aus Virusvariantengebieten keine Ausnahmen.

Als geimpft / genesen gelten

  • Geimpfte Personen mit vollständigem Impfschutz mit einem in der EU zugelassenem Impfstoff (BioNTech; AstraZenica; Johnson&Johnson und Moderna)
  • Genesen und mit einer Impfung, die allerdings länger als 14 Tage zurück liegt
  • Genesene Personen, die an Covid 19 erkrankt waren, mindestens 28 Tage, maximal aber sechs Monate zurückliegend

In allen Fällen ist ein Nachweis erforderlich.

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