StartGesundheitCovid-19Neue Regelungen für Einreisende aus den Niederlanden

Neue Regelungen für Einreisende aus den Niederlanden

Veröffentlicht am

Bundesregierung stuft Niederlande wieder zum Hochinzidenzgebiet hoch / angepasste Regelungen für die Einreise nach Nordrhein-Westfalen ab 27. Juli 2021

Die bedeutet, dass ab 27. Juli 2021, 00.00 Uhr Reisende schon bei der Einreise einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen müssen.

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis beenden.

Anzeige
Anzeige von Ohrwerk Hörgeräte: Fit im Ohr. Fit für den Alltag.

Erleichterungen gelten unter anderem für Grenzpendler und für Aufenthalte unter 24 Stunden.

Hintergrund ist die Entscheidung am Freitag der Bundesregierung, die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet hoch zu stufen.

Konkret gelten ab Dienstag, 27. Juli 2021, 00.00 Uhr für alle Einreisenden – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in den Niederlanden – folgende Regeln: 

  • Anmeldepflicht vor der Einreise im digitalen Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de).
  • Quarantänepflicht für zehn Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie den Nachweis ihrer Impfung oder Genesung über das Einreiseportal übermitteln.
  • Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen. Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich. Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.

Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen. So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen.
 
Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.

Neuer WhatsApp-Kanal

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal unter https://bit.ly/dorstenonline für aktuelle Infos. Wir bieten lokale Nachrichten, Event-Infos, Polizeimeldungen und mehr.

NEUSTE ARTIKEL

Mehr Personal an NRW-Schulen: Höchster Zuwachs seit über 40 Jahren

Die Personalausstattung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Schulministeriums arbeiten heute rund 12.600 Menschen mehr an den Schulen...

Dorsten setzt Strategie gegen Eichenprozessionsspinner fort

Dorsten setzt 2026 weiter auf feste Prioritäten und den digitalen Raupenmelder gegen Eichenprozessionsspinner.

Raub am Bahnhof Dorsten: Polizei sucht zwei Tatverdächtige mit Öffentlichkeitsfahndung

Nach einem Raub am Dorstener Bahnhof sucht die Polizei mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach zwei bislang unbekannten Tatverdächtigen. Sie sollen am Nachmittag des 22. Februar 2026...

Geschichtsstation an der Agathaschule zerstört

Mit großer Bestürzung hat die Agathaschule die Zerstörung der 49. Dorstener Geschichtsstation festgestellt. Unbekannte hatten am Wochenende das Glas der Station auf dem Schulgelände so...

Klick mich!