StartGesundheitCovid-19In Rats- und Ausschusssitzungen gelten die „3 G-Regel“

In Rats- und Ausschusssitzungen gelten die „3 G-Regel“

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Für Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen gilt ab sofort „3 G-Regel“ – Maskenpflicht bleibt bestehen

NRW (pd). Erlass des Landes regelt den Infektionsschutz in Gremiensitzungen neu

„Geimpft, genesen oder getestet“ gilt für Gremienmitglieder und Zuhörer

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Für die Sitzungen von Stadtrat und Fachausschüssen gelten ab sofort neue Regelungen zum Infektionsschutz: Nach einem am Dienstag veröffentlichten Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW gilt bei einem festgestellten Inzidenzwert von über 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die so genannte „3 G-Regel“.

3 G-Regel auch für Zuhörer

Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen liegt über 35 und damit gilt ab sofort für Rats- und Ausschussmitglieder ebenso wie für Zuhörer „geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahmevoraussetzung.

Für die Ratssitzung am morgigen Mittwoch im Gemeinschaftshaus Wulfen (25. August, 17 Uhr) bedeutet dies, dass alle Ratsmitglieder sowie auch alle Zuhörer_innen den Nachweis einer Immunisierung, einer Genesung nach überstandener Infektion oder ein zertifiziertes negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Die Maskenpflicht während der Sitzung bleibt in Dorsten aufgrund einer zwischen den Ratsfraktionen abgestimmten Linie zunächst bestehen. Ob diese Regelung beibehalten werden soll, wird Bürgermeister Tobias Stockhoff in den nächsten Tagen mit den Fraktionen abstimmen.

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