Beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten sind bereits mehrere Anfragen eingegangen, ob in diesem Jahr wieder St.-Martinsumzüge stattfinden dürfen. Die Antwort lautet: Ja.
Zumindest sieht die geltende Corona-Schutzverordnung dahingehend keine Einschränkungen vor.
„Anträge, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden grundsätzlich positiv beschieden“, sagt Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes. Die Stadt spricht allerdings die Empfehlung aus, dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen.
Weiträumige Plätze erwünscht
Die Veranstalter werden zudem gebeten, bei der Planung darauf zu achten, dass sich die teilnehmenden Personengruppen möglichst im Freien aufhalten und ein Streckenziel auf möglichst weiträumigen Platz gefunden wird. Sollten im Rahmen des Martinsumzugs Gebäude benutzt werden, so ist unter anderem auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten.
Kein Umzug beim Lichterfest
Beim Lichterfest in der Innenstadt am 7. November wird es hingegen keinen Martinsumzug geben. Das haben die Veranstalter in Absprache mit der Stadtverwaltung entschieden. Grund der Absage ist die Annahme, dass an diesem Tag – wie bereits in den vergangenen Jahren – auch wegen des verkaufsoffenen Sonntags ohnehin sehr viele Besucher in der Innenstadt sein werden. Die jüngeren Gäste können dennoch gerne ihre Laternen mit in die Innenstadt bringen, zudem werden tagsüber Stutenkerle verteilt.




























