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3G in Bus und Bahn – Was Fahrgäste wissen müssen

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Wer ab morgen (Mittwoch) mit dem Bus und der Bahn unterwegs ist, braucht zukünftig mehr als nur ein Ticket und seine Maske: Dann tritt die neue 3G Regel im öffentlichen Nah- und Fernverkehr in Kraft.

Es reicht schon lange nicht mehr aus, nur einen gültigen Fahrschein zu haben. Schon länger brauchen wir auch eine Mund-Nase-Maske, um mitzufahren zu dürfen. Neu dazu kommt jetzt die 3G Regel für den öffentlichen Nahverkehr.

Mitfahren darf dann zum Schutz vor dem Coronavirus jeder nur noch mit einem 3G Nachweis. Es muss belegt werden, das der Fahrgast geimpft, genesen oder getestet ist. Das kann mit einem Impfpass, Bescheinigung oder per App belegt werden. Nur Taxis sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier reicht eine Mund-Nase-Maske.

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Ausnahmefall Kinder

Kinder und Jugendliche die zur Schule gehen sowie Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Impf-, Test- oder Genesungsnachweis. Es wird bei Schülern davon ausgegangen, dass sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Der Schülerausweis sollte aber mitgeführt werden, so dass es nicht zu Missverständnissen kommt.

Testpflicht für Ungeimpfte

Der Weg zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen kann dann zu einer komplizierten Angelegenheit werden. Wer mit Bus und Bahn zum Testcenter fährt, hat ein Problem, denn der Test darf bei Fahrantritt nicht älter als 24 Stunden alt sein.

Kontrollen im Nahverkehr

Es sollen effektive Stichproben durchgeführt werden, um die Regeln durchzusetzen. Wer keinen 3G Nachweis dabei hat, wird, wohl wie beim Fahren ohne Ticket, des Zugs oder Busses verwiesen.
Zudem wird wohl auch eine Geldstrafe fällig sein. Die Höhe der Geldstrafe scheint hier noch unbekannt zu sein.

von: Alexander Fichtner

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