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Corona Update: St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten

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Besucher-Regel bleibt bestehen, 2G+ für KKRN-aktiv-Kurse und Physiotherapie

Dem Infektionsschutzgesetz entsprechend bleibt die Regelung für Patienten-Besuche im Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus bestehen: Zwischen 11 und 19 Uhr darf ein Patient ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts für maximal eine Stunde von einem Besucher am Tag besucht werden.

Besuchen darf nur, wer einen offiziell negativen Antigen-Schnelltest vorlegen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Testpflicht gilt auch für Besucher mit Booster-Impfung und Besucher, die zweimal geimpft und in den vorangegangen drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind. Während des Besuchs muss dauerhaft und überall eine FFP2-Maske getragen und ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden, auch in den Patienten-Zimmern.

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2G+ für KKRN-aktiv-Kurse und Physiotherapie

Für die KKRN-aktiv-Kurse sowie die Physiotherapie und Physikalische Therapie des Dorstener Krankenhauses gilt laut Coronaschutzverordnung die Regelung „2G+“. Demnach ist auch hier die Vorlage eines offiziell negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, Pflicht.

Keinen solchen Test vorlegen müssen hier Menschen mit Booster-Impfung oder jene, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangenen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen sind. Diese müssen jedoch ein offizielles Impfzertifikat oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen können. Mehr Informationen zum KKRN-Verbund, zu dem das St. Elisabeth-Krankenhaus gehört, finden Interessierte unter www.kkrn.de sowie auf dem krankenhauseigenen Facebook- und Instagram-Kanal.

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