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Unterbringungseinrichtung Schöppingen wird für ukrainische Flüchtlinge reaktiviert

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Die ZUE Schöppingen wird für ukrainische Flüchtlinge reaktiviert. © Bezirksregierung Münster

Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE ) des Landes kann rund 300 bis 400 Kriegsflüchtlinge aufnehmen

In dieser Woche hat die Bezirksregierung bereits die ZUE Dorsten als Ukraine-ZUE in Betrieb genommen

Münsterland/Schöppingen. Die Bezirksregierung Münster wird die ehemalige Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Schöppingen für die ausschließliche Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vorübergehend reaktivieren.

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Vorbehaltlich notwendiger Einrichtungs- und Instandsetzungsarbeiten wird die Landeseinrichtung ab der vierten März-Woche wieder bezugsfertig sein und dann abhängig der Familien-Zusammensetzung der Kriegsflüchtlinge zwischen 300 und 400 Menschen aufnehmen können.

Erste 14 Kriegsflüchtlinge eingetroffen

In dieser Woche hat die Bezirksregierung bereits die ZUE Dorsten als Ukraine-ZUE in Betrieb genommen, wo die ersten 14 Kriegsflüchtlinge in der Nacht zu Mittwoch (9. März 2022) eingetroffen sind. Nach der Reaktivierung der ZUE Schöppingen und der Erweiterung der ZUE Dorsten werden im Regierungsbezirk Münster in einigen Wochen bis zu 950 Plätze in Landeseinrichtungen für Kriegsflüchtlinge aus Ukraine zur Verfügung stehen.

Durch die Reaktivierung und Umnutzung der beiden Landeseinrichtung zur ausschließlichen Erstaufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sollen die Kommunen im Regierungsbezirk Münster mehr Zeit bekommen, um sich auf die längerfristige Unterbringung der Menschen vorzubereiten und entsprechenden Wohnraum bereitzustellen.

30 Jahre

Die ZUE Schöppingen war von der Bezirksregierung Münster nach 30-jährigem Betrieb als Flüchtlingseinrichtung zum Jahreswechsel an die Gemeinde zurückgegeben worden. „Als wir vor 10 Wochen Weihnachten gefeiert haben, hätte sich niemand von uns das schreckliche Leid vorstellen können, das nun mit dem Krieg über die Menschen in der Ukraine hereingebrochen ist. Wenn das Unvorstellbare zur Realität wird, darf man zu seiner Bewältigung das Undenkbare nicht ausschließen“, so Regierungspräsidentin Dorothee Feller.

Zustimmung für ein halbes Jahr

Daher habe sie den Landrat des Kreises Borken, Dr. Kai Zwicker, und den Bürgermeister der Gemeinde Schöppingen, Franz-Josef Franzbach, gebeten, noch einmal einer zeitlich befristeten Nutzung des früheren Kasernen-Geländes in Schöppingen für circa ein halbes Jahr zuzustimmen. Dorothee Feller dankte beiden für die Unterstützung der Bezirksregierung bei der Hilfestellung, die allen Kommunen im Regierungsbezirk nütze: „Wir werden die kommenden Wochen nutzen, an anderer Stelle die Kapazitäten zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine deutlich zu erhöhen.“

Vertrauensvolle Zusammenwirken mit der Bezirksregierung

Bürgermeister Franz-Josef Franzbach betont: „Die Bürgerinnen und Bürger von Schöppingen haben über drei Jahrzehnte tausenden Familien aus unzähligen Ländern zur Seite gestanden. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dies nun für die vor dem schrecklichen Krieg schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine für einige wenige Monate wieder zu tun. Wir wissen, dass wir uns dabei auf das enge und vertrauensvolle Zusammenwirken mit der Bezirksregierung verlassen können.“

Zum Hintergrund der Unterbringung:

Der Rat der Europäischen Union hat entsprechend der Richtlinie 2001/55/RL entschieden, dass es sich bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine um einen „Massenzustrom“ handelt. Die EU wendet diese im Nachgang der Jugoslawienkriege geschaffene Richtlinie im Ukraine-Krieg erstmals an.

Kein individuelles Asylverfahren für Kriegsflüchtlinge

Für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bedeutet das: Ihre Aufnahme erfolgt ohne individuelles Asylverfahren. Entsprechend sind sie nicht verpflichtet, in einer Landeseinrichtung zu verweilen. Daher erfolgt die Unterbringung nach der privaten Ankunft oder der ZUE-Aufnahme bei den und durch die Kommunen. Die Aufenthaltserlaubnis der Kriegsflüchtlinge gilt zunächst für ein Jahr und kann um zwei weitere Jahre verlängert werden.

1992 Betrieb aufgenommen

Die ZUE Schöppingen hatte im Jahr 1992 ihren Betrieb aufgenommen und wurde zunächst durch die Bezirksregierung Arnsberg betrieben. 2016 übernahm die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Landeseinrichtung. 2016 und 2019 war der Betrieb der ZUE jeweils verlängert worden. Nach der Übergabe der Liegenschaft an die Gemeinde Schöppingen plant diese nun, ein neues Baugebiet auf dem Gelände zu erschließen.

Unterbringungsplätze wird auf insgesamt 3000 erhöht

Bis zum Beginn der Erschließung nutzt die Bezirksregierung die Liegenschaft nun als Ukraine-ZUE. Weitere ZUEn betreibt die Bezirksregierung Münster im Auftrag des Landes an den Standorten Dorsten, Rheine, Münster sowie Ibbenbüren. An diesen Standorten wird die Zahl der Unterbringungsplätze in den kommenden Wochen auf insgesamt 3000 erhöht. Dauerhaft sollen weitere 1380 ZUE-Plätze im Regierungsbezirk geschaffen werden, was zwei zusätzlichen Standorten entspricht.

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